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Zerbener Ortschef will weiter Ortsbürgermeister bleiben Wegener tritt zur Kommunalwahl wieder an

Von Thomas Höfs 17.03.2014, 02:27

Zerben l Wenn am 25. Mai die Bürger aufgerufen sind, ihre Vertreter in die Ortschaftsräte sowie in den Gemeinderat zu wählen, wird es auch in Zerben um die Besetzung der Ortsvertretung gehen. Diesmal hätten die Bürger eine echte Wahl, kündigte Ortsbürgermeister Rolf Wegener an. Bislang besteht der Zerbener Ortsrat nur aus zwei Mitgliedern, sagt er. Mehr Bewerber hätten sich bei der vergangenen Wahl nicht gefunden. Deswegen hatten die Zerbener bei der vergangenen Wahl eigentlich keine Wahl.

Dabei gibt es drei Sitze im Ortschaftsrat, erwähnte der Ortschef. Bislang wisse er von vier Bewerbungen für die Plätze in der kleinsten Bürgervertretung auf kommunaler Ebene. "Diesmal haben die Bürger wirklich eine Wahl", freut sich Wegener bereits auf den Urnengang. Noch läuft die Frist für die Kommunalwahl aber noch. Weitere Bürger, die an einer Mitarbeit im Ortschaftsrat interessiert sind, können sich noch um einen Sitz bewerben. Erst am 31. März endet um 18 Uhr die Bewerbungsfrist.

Neben der Bewerbung müssen die Bewerber Unterstützungsunterschriften mitbringen. Bei der geringen Einwohnerzahl von Zerben, dürfte es sich hierbei aber nur um wenige Unterschriften handeln, die das Gesetz erfordert. Wichtig ist dabei, dass nur Bürger die Unterstützungsunterschrift leisten, die auch in Zerben gemeldet sind, weist Gemeindewahlleiter Volker Zunder hin. Dementsprechend werden die eingereichten Unterstützungsunterschriften auch geprüft.

Wie viel Unterschriften Kandidaten für die einzelnen Ortschaftsräte benötigen, teilt er interessierten Bürgern gern mit, sagte er weiter.

In Zerben will Rolf Wegener weiter an der Spitze des Ortschafsrates stehen, kündigte er bereits an. Anders als die hauptamtlichen Bürgermeister werden die Ortsbürgermeister allerdings nicht direkt von den Bürgern gewählt. Diese Rolle fällt dem Ortschaftsrat zu. Die Ortsratsmitglieder wählen aus ihrer Mitte einen Ortsbürgermeister.

Große Aufgaben fallen dem Ortschaftsrat zwar nicht mehr zu. Dennoch bestimmt er entscheidend in Zusammenarbeit mit dem Gemeinderat die Entwicklung des Ortes mit. Bei vielen Entscheidungen in der Gemeinde hat der Ortschaftsrat ein Anhörungsrecht beim Gemeinderat.