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Nicht angeschnallt und ohne TÜV

17.07.2014, 01:16

Güsen (bsc) l Im Rahmen einer Geschwindigkeitskontrolle stellte die Polizei in der Herderstraße zwei Überschreitungen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h fest. Der Schnellste war mit 57 km/h unterwegs. Einem Fahrzeugführer, der nicht angeschnallt war, wurde die Weiterfahrt untersagt und eine Ordnungswidrigkeitsanzeige gefertigt. Grund: Der TÜV für sein Fahrzeug war bereits 2011 abgelaufen.