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Kaufvertrag noch nicht wirksam

15.11.2014, 01:09

Genthin/Duisburg (spö) l Der eigenverwaltende Vorstand der HANSA GROUP AG gab gestern bekannt, dass der Kaufvertrag mit der GEMINI Holding AG nicht endgültig wirksam werden konnte, da die Verhandlungen mit den gewählten Vertretern der Beschäftigten andauern. Eine Einigung über tarifliche Anpassungsvereinbarungen war Voraussetzung für das Wirksamwerden des Kaufvertrages. Die Parteien arbeiten derzeit an einer Einigung, hieß es. Die Gläubigerversammlung habe in der gestrigen Sitzung allerdings zugestimmt, dass ein Kaufvertrag mit einer nahe stehende Person gem. § 162 InsO erfolgen könne. Die Zustimmung über die Konditionen des Kaufvertrages wurde auf den Gläubigerausschuss übertragen. Die Gläubigerversammlung hat auch beschlossen, dass der Geschäftsbetrieb unter der Voraussetzung der Kostendeckung fortgeführt wird, so der Vorstand.