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Planung erstreckt sich über zehn Jahre

01.12.2014, 09:43

Paplitz l Das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Altmark (ALFF) stellte kürzlich das Bodenordnungsverfahren für Paplitz vor. Die Veranstaltung im Dorfgemeinschaftshaus wurde von den Paplitzern sehr gut angenommen.

Ziele der Flurneuordnung sind die Konfliktlösung durch die Neuordnung des Eigentums, die Verbesserung der land- und forstwirtschaftlichen Produktionsbedingungen, der Ausbau des ländlichen Wegenetzes, der Erhalt der Kulturlandschaft sowie die Erhöhung des Erholungswertes der Landschaft.

Das Bodenordnungsverfahren umfasst eine Fläche von zirka 1800 Hektar. Betroffen sind 1278 Einlageflurstücke. 284 Grundbücher sind beteiligt. Insgesamt sind in diesem Verfahren 467 Eigentümer angesprochen. 99 von ihnen bringen nur ein Flurstück, 185 mehr als ein Flurstück ein. 1380 Hektar der Fläche sind landwirtschaftliche Nutzfläche, davon 800 Hektar Ackerland und 580 Hektar Grünland. Insgesamt gibt es zwölf Bewirtschafter.

Regulierungsbedarf besteht noch bei Landnutzungskonflikten zu nicht erreichbaren Flurstücken sowie nicht mehr vorhandenen Wegen und Gräben. Die Planung umfasst einen Zeitraum von zehn Jahren. In diesem Jahr wurde der Einleitungsbeschluss aufgestellt. Im nächsten Jahr folgen die örtliche Wertermittlung, der Beginn der Vermessungsarbeiten sowie die Wahl des Vorstandes.

2016 ist die Aufstellung des Wege- und Gewässerplanes vorgesehen. Für 2018 steht der Planwunschtermin im Kalender. 2018/19 sollen dann die Ausbauarbeiten beginnen. Die vorläufige Besitzeinweisung ist für das Jahr 2021 vorgesehen. Ein Jahr später kommt der Bodenordnungsplan.

2024 erfolgt die Berichtigung der öffentlichen Bücher, 2023 die Ausführungsanordnung und 2025 die Schlussfeststellung. Im Rahmen der Neugestaltungsgrundsätze erfolgt der Ausbau des vorhandenen Wegenetzes: 3,6 Kilometer Asphaltwege und 7,7 Kilometer Betonspurwege, davon 1,8 Kilometer Neubau.

Auch das vorhandene Gewässernetz wird mit vier Staueinrichtungen ausgebaut. Die Verfahrenskosten tragen das Land Sachsen-Anhalt und die Europäische Union (EU). Die Ausführungskosten trägt die Teilnehmergesellschaft. Es ist eine bis zu 90-prozentige Förderung durch Bund, Land und EU möglich. Franz-Michael Behrendt, Leiter der Paplitzer Agrargenossenschaft, hat in Aussicht gestellt, die Kosten für seine Pächter zu übernehmen.