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Kanalstadt gilt bei Bund und Land als nicht finanzschwach Kein Stark-V-Geld für Genthin

Von Mike Fleske 08.05.2015, 03:22

80 Kommunen in Sachsen-Anhalt kommen demnächst in Genuss einer Investitionsförderung durch Stark-V-Mittel. Genthin nicht. Grund sind die von den Fördermittelgebern zugrunde gelegten Parameter für die Finanzvergabe.

Genthin l "Wir sind mehr als enttäuscht", war das Erste, was ein von der Entscheidung überraschter Bürgermeister Thomas Barz herausbrachte. "Wir hatten fest mit einer Zuwendung gerechnet", fügte der Stadtchef mit Blick auf die Liste der mit Stark-V-Mitteln bedachten Kommunen hinzu. Dort tauchte Genthin nicht auf.

Mit dem Fördertopf sollen dringende Investitionen ermöglicht werden. Etwa in Kindergärten, zur Sanierung öffentlicher Gebäude, zur Lärmbekämpfung auf Straßen oder für den Breitbandausbau.

Bereiche, in denen unbestritten auch in Genthin Investitionen von Nöten sind. Zudem waren kommunale Nachbarn wie Burg (1,9 Mio.), Jerichow (1 Mio.) oder Elbe-Parey (690000 Euro) mit durchaus umfangreichen Fördersummen bedacht worden. Doch die Hoffnung der Stadtverwaltung auf ein Versehen wurde schnell zunichte gemacht. Die Entscheidung sei korrekt. "Das Gesetz des Bundes zielt ausdrücklich darauf ab, solchen Kommunen Investitionen zu ermöglichen, die aufgrund ihrer Finanzschwäche die dafür erforderlichen Mittel nicht selbst aufbringen können", bestätigt eine Sprecherin im Finanzministerium in Magdeburg auf Anfrage der Volksstimme.

Die Krux ist, dass die Berechnung der Förderwürdigkeit aufgrund bestimmter Parameter erfolgte. "Die Finanzschwäche wurde anhand der beiden Faktoren Steuerkraftmesszahl und Arbeitslosenquote ermittelt", so die Ministeriumssprecherin. Um Zufallsschwankungen zu vermeiden, haben die Mittelgeber bei Bund und Ländern einen Dreijahresdurchschnitt gebildet.

Für Genthin liege demnach der Durchschnittswert der Steuerkraftmesszahl für die Jahre 2011 bis 2013 bei 670,97 Euro pro Einwohner. Diese Kennzahl ging zu drei Vierteln in die Berechnung ein. Das verbleibende Viertel wurde anhand der Arbeitslosenquote bestimmt, die in dieser Zeit in Genthin bei 56,7 pro 1000 Einwohnern lag. Letztlich wurden die beiden Kennziffern ins Verhältnis zu den Durchschnittswerten gesetzt.

"Im Ergebnis lag Genthin um 17,4 Prozent über dem Grenzwert, bei dessen Unterschreitung eine Kommune als finanzschwach gewertet wurde", so die Ministeriumssprecherin. Im Klartext: Genthin hat die Förderwürdigkeit deutlich verpasst. Der Stadt ist der gewählte Vergleichszeitraum zum Verhängnis geworden. "Da das Gewerbesteueraufkommen im Jahr 2012 extrem gut war, werden wir in der Berechnung nicht als finanzschwache Kommune wahrgenommen", erläutert Thomas Barz.

Einen ähnlichen Effekt gab es bereits bei den Zuweisungen aus dem Finanzausgleichsgesetz (FAG) im vergangenen Jahr. Dort hatte die Stadt 400 000 Euro weniger erhalten als ursprünglich geplant. Ebenfalls aufgrund der Gewerbesteuereinnahmen. Diese lagen im Jahr 2011 bei rund 3,5 Mio. Euro, im Jahr 2012 sprangen sie aufgrund des guten Steueraufkommens auf 6,2 Mio. und lagen 2013 bei 5,6 Mio. Aufgrund der bereits zu diesem Zeitpunkt schwierigen Finanzlage der Stadt Genthin sind die Einnahmen für den Haushalt verwendet worden, sodass man heute nicht mehr davon profitieren kann. Doch Genthin ist nicht die einzige Kommune, die trotz knapper Kassen leer ausgegangen ist. Barleben in der Börde ist nicht berücksichtigt worden, obwohl auch dort die Einnahmen sinken. Wie in Genthin gaben die einst hohen Gewerbesteuereinnahmen den Ausschlag für die Entscheidung des Fördermittelgebers. Im Jerichower Land sind es Biederitz und Gommern, die ebenfalls ohne Förderung bleiben.

Die Kommunen können an der Entscheidung, an der unter anderem auch Städte- und Gemeindebund sowie Landkreistag mitgewirkt haben, nicht mehr rütteln. Die Stadt Genthin hofft nun auf Finanzmitteln aus anderen Töpfen. Größte Erwartungen setzt man auf Zuwendungen aus dem Stark III-Programm, das unabhängig von der jetzigen Stark V-Förderung vergeben wird. Mit einem Bescheid rechnet der Bürgermeister im Sommer.