1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Genthin
  6. >
  7. "Durch diese EU-Entscheidung bricht Gaststätten Umsatz weg"

Mehrwertsteuer für Mahlzeiten an Imbissständen wird gesenkt / DeHoGa sieht Nachteile "Durch diese EU-Entscheidung bricht Gaststätten Umsatz weg"

Von Cordula Bischoff 17.03.2011, 04:29

Bis jetzt war es eine eher komplizierte Angelegenheit. Wer beispielsweise in einer Fleischerei Würstchen zum Mitnehmen kaufte, der bezahlte sieben Prozent Mehrwertsteuer auf die Ware. Wer ein Würstchen in dem Laden verzehrte, bezahlt darauf 19 Prozent Mehrwertsteuer. Jetzt hat der Europäische Gerichtshof dem ein Ende gesetzt.

Genthin. Mit dem zweierlei Mehrwertsteuermaß ist bald Schluss. Der Europäische Gerichtshof entschied, dass Imbissstände oder -wagen, Kinos, Fleischereien, Bäckereien oder Konditoreien beim Verkauf von Speisen den ermäßigten Umsatzsteuersatz anwenden können, selbst wenn die Speisen vor Ort verzehrt werden. Damit reduziert sich in diesen Fällen der von den Unternehmen abzurechnende Umsatzsteuersatz von bisher 19 Prozent auf sieben Prozent. Darauf macht der Bund der Steuerzahler aufmerksam.

Was bedeutet das Urteil, das auch für Deutschland bindend ist, für die Restaurants und deren Gäste? "Wir kennen die Durchführungsbestimmungen noch nicht", so Monika Kowallik-Haase, Vorsitzende des Kreisverbandes des Hotel- und Gaststättenverbandes (DeHoGa) für das Jerichower Land und damit auch für Genthin. "Aber eines weiß ich: Die Entscheidung richtet sich gegen die Restaurants, Hotels und Gaststätten auch in unserer Region. Wir haben auf unsere Speisen - so der Europäische Gerichtshof - weiterhin die 19 Prozent Mehrwertsteuer, damit sind unsere Gerichte teurer als beispielsweise die der ,Heißen Theken\', die es in vielen Fleischereien gibt. Uns bricht dadurch der Umsatz weg", beschreibt sie ihre Befürchtungen. "Die und auch die Imbissstände haben durch diese EU-Entscheidung einen Wettbewerbsvorteil uns gegenüber."

Und die engagierte Frau macht noch auf eine andere Seite aufmerksam. "Wann wird eigentlich etwas gegen die so genannte Schwarzgastronomie unternommen?", fragt sie. "Bei Volksfesten, Vereinsfeiern beispielsweise wird keine Mehrwertsteuer abgeführt. Wer seinen Geburtstag in einem Vereinsheim feiert, der muss keine Umsatzsteuer abführen", so Monika Kowallik-Haase.

Firmen sollen prüfen, ob sie profitieren

Das alles sei für die Gaststättenbetreiber zusätzliche Konkurrenz. "Auch die Kuchenbasare, die landauf und landab veranstaltet werden, führen keine Mehrwertsteuer ab. Die hygienischen Bedingungen werden da ebenfalls nicht kontrolliert. Das ist bei uns natürlich ganz anders."

Völlig unaufgeregt sah gestern Fleischermeister Kurt Kraus aus Genthin das EU-Urteil. "Steuern zu sparen ist immer gut", meinte er gestern zur Volksstimme. "Auf der anderen Seite nehmen die uns das Geld doch wieder durch überall steigende Kosten ab. Außerdem führe ich schon immer sieben Prozent ans Finanzamt ab, weil die Kunden bei mir im Laden nicht sitzen können."

Die Bäckerei Sprung hat einen Laden in Genthin und rund 20 im Jerichower Land. Die Chefin Gisela-Karin Sprung: "Egal, ob der Kunde sein Stück Kuchen bei uns im Bäckerladen (Stehverzehr) isst oder es mit nach Hause nimmt, der Preis ist immer derselbe. Die erhöhte Mehrwertsteuer für den Vor-Ort-Verzehr trägt unsere Bäckerei selbst." Lothar Sprung ergänzt: "In den Filialen mit Sitzcafés wurde die erhöhte Mehrwertsteuer mit einkalkuliert. Falls das mit der Absenkung der Mehrwertsteuer wirklich so sein sollte, brauchen wir das Geld dringend, um damit steigende Kosten, wie Energie, Rohstoffen, Sprit, zu kompensieren."

Fazit: Ob und wann die abgesenkte Mehrwertsteuer beim Kunden ankommt, ist noch nicht bekannt. Den Unternehmen rät der Steuerzahlerbund, schnellstmöglich mit ihrem steuerlichen Berater zu prüfen, ob sie von dieser Rechtsprechung profitieren.