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Vorhaben wird befürwortet, jedoch ist Planänderung Voraussetzung Bei Ferchland plant ein Investor 10 Hektar Photovoltaikanlagen

Von Sigrun Tausche 16.04.2011, 06:31

Elbe-Parey/Ferchland. Es ging in dieser Sitzung des Haupt- und Bauausschusses fast nur um Öko-Energie. Neben der Behandlung von Anfragen zur Errichtung weiterer Windräder bei Parey und zum Bau einer Nahwärmetrasse von der Biogasanlage Parey ging es auch um Photovoltaik. Auf einer Fläche von etwa zehn Hektar wolle ein Investor Solaranlagen aufstellen, informierte Bauamtsleiterin Gabriele Panzlaff. Dabei handele es sich um Flächen des ehemaligen Schrottrecyclingbetriebs bei Ferchland.

Grundsätzlich wird von den Ausschussmitgliedern diese Art der Energiegewinnung begrüßt und "einer weiteren Verspargelung der Landschaft" - womit Wilfried Vaupel weitere Windräder meinte - vorgezogen. Jedoch gibt es Bedenken wegen der Art und Weise des Herangehens durch den Investor, der bereits handele, noch ohne irgendeine Art von Genehmigung zu besitzen.

Um die Anlagen errichten zu können, sei eine Umnutzung der Flächen notwendig, die im Flächennutzungsplan verankert werden müsse, erklärte Gabriele Panzlaff. Parallel zur Änderung des F-Plans müsse ein B-Plan erstellt werden. Erst dann könne eine Baugenehmigung erteilt werden.

Nichts davon sei bisher auch nur beantragt worden, trotzdem sind schon erhebliche Fällarbeiten durchgeführt worden, berichtete die Bauamts- leiterin. Im Interesse der Gestaltung der Flächen sollte das Vorhaben dennoch unterstützt werden. Es handele sich um Altlastenverdachtsflächen, begründet durch die jahrelange Betreibung des Schrottrecyclings. Jetzt gebe es dort nur noch eine Annahmestelle.

Bei der Investition soll es sich um eine Größenordnung von mehreren Millionen Euro handeln. Auch habe der Investor zugesagt, ortsansässiges Gewerbe mit einzubeziehen.

Das Problem sei, dass der neue Flächennutzungsplan der Gemeinde Elbe-Parey, dessen Fertigstellung sich wegen anderer Projekte immer wieder verzögert hatte, nun kurz vor der Fertigstellung stehe. Im Mai würde eine erneute Abwägung der Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange erfolgen, dann eine erneute öffentliche Auslegung mit den eingearbeiteten Änderungen und schließlich der Beschluss im Gemeinderat. Im September/Oktober könnte er zur Genehmigung eingereicht werden, erklärte Gabriele Panzlaff.

Um die Photovoltaikanlage errichten zu können, wäre jedoch erneut eine Änderung notwendig. Dafür gäbe es zwei Varianten: 1. die Änderung sofort einzuarbeiten und damit die Beschlussfassung erneut hinauszuzögern, so dass der Plan erst im nächsten Jahr genehmigt werden könnte, oder 2. den F-Plan jetzt zu beschließen, wie er ist, und im Nachgang eine Änderung vorzunehmen. In beiden Fällen könnte nicht mehr in diesem Jahr Baurecht hergestellt werden, wobei Variante zwei noch etwas länger dauern würde.

In jedem Falle müsste der Investor die Kosten für die Änderung des F-Plans übernehmen und für den B-Plan ohnehin. Das sei von diesem bereits mündlich zugesagt worden, sagte Gabriele Panzlaff.

Das Für und Wider beider Varianten wurde beraten, und schließlich wurde als Empfehlung des Bauausschusses an den Gemeinderat formuliert, dass der F-Plan erst zum Abschluss gebracht werden solle, bevor erneut eine Änderung eingearbeitet wird. Bauausschussvorsitzender Peter Puppe hatte daran erinnert, dass sich der Rat vor etwa einem Jahr mit einem Photovoltaikprojekt in Parey beschäftigt hatte, das nun offenbar "in Sande verlaufen" sei. Ratsvorsitzender Egon Buchmann bekundete, grundsätzlich auch dafür zu sein, erwarte aber eine im Gegenzug vom Investor eine ordentliche Information und Zusammenarbeit mit der Gemeinde. Ferchlands Ortsbürgermeister Walter Henning berichtete, dass das Vorhaben bereits im Oktober dem Ortschaftsrat vorgestellt worden sei und dieser sich positiv dazu geäußert habe. Danach scheint es aber in Sachen Genehmigung keine weiteren Bemühungen gegeben zu haben, statt dessen wurde gehandelt: Es wurde abgeholzt.

Günstige Bedingungen gebe es an diesem Standort für ein solches Vorhaben, betonte die Bauamtsleiterin: Ein Erschließungspunkt (Trafo) sei vor Ort vorhanden, was den Bau aufwändiger Trassen zur nächsten Einspeisemöglichkeit ins Stromnetz erübrige. Zu berücksichtigen sei bei der Planung aber, dass nebenan bereits ein anderer Investor (Holzwerk) einen B-Plan über eine Fläche gelegt habe.