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Trappenschutz Moralische Verpflichtung

28.04.2011, 04:33

Tucheim (mla). Der Förderverein Großtrappenschutz ist seit 1999 im Fiener Bruch tätig und unterstützt das Land Sachsen-Anhalt im Trappenschutz. "Wir haben die rechtliche und moralische Verpflichtung, die Trappen zu erhalten", sagte Christian Blank, Referent für Artenschutz im Magdeburger Umweltministerium, im Volksstimme-Gespräch.

Das Fiener Bruch ist eines von drei Trappen-Gebieten in Deutschland. Wurden 1974 noch 850 Vögel gezählt, waren es 1991 noch 150 und 2010 nur noch 112. Im Fiener Bruch registrierte der Förderverein laut Dr. Astrid Sutor in den letzten Jahren einen "leichten Aufwärtstrend". Der Bestand wird auch durch Auswilderung gestützt. Im Gebiet der Belziger Landschaftswiesen habe sich das Fällen der Pappeln positiv auf die Großtrappen ausgewirkt.

Die wichtigsten Aufgaben des Fördervereins sind die Lebensraumgestaltung (Erhalt und Schaffung von Brut- und Futterflächen), die Überwachung des Bestandes, effektive Raubwildreduzierung und Erfassung des Insektenbestandes.

200 Meter halten die Trappen als Steppenvögel Abstand zu den Pappelreihen. Die bisherige Wegnahme der Bäume auf einer Länge von 5,6 Kilometern hat den Vögeln einen Flächengewinn von zwei Quadratkilometern gebracht.