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83-jährige Genthinerin erhält einen Bescheid über angeblichen Geldsegen Erbt Rentnerin eine Million Euro?

Von Cordula Bischoff 19.05.2011, 04:26

Sie hat es schriftlich: Eine Rentnerin aus Genthin soll exakt 1 324 300 Euro geerbt haben. Das Schreiben mit der Mitteilung sieht offiziell aus, schließlich ist als Absender der Bundesfinanzdienst angegeben - das klingt nach Bundesfinanzministerium. Also doch der große Geldsegen?

Genthin. Die 83-jährige Frau (Name der Redaktion bekannt) hält das Schreiben mit dem vermeintlichen Geldsegen in der Hand. "Ich traue diesem Schreiben nicht", sagt sie. Die Geschichte hat ein Vorspiel. Das begann vor zirka zwei Jahren. "Da habe ich schon einmal einen Brief bekommen. Ein mir völlig Unbekannter schrieb mir, dass ich seine einzige noch lebende Verwandte bin und er mir sein Vermögen vererben möchte." Die Genthinerin reagierte nicht.

Doch es ging weiter: "Eines Tages bekam ich wieder einen Brief. Da war ein kleiner Schlüssel drin. Der sollte zu einer Kassette passen, in der alle wichtigen und wertvollen Unterlagen von meinem angeblichen Verwandten drin sind." Diesmal schrieb die Genthinerin zurück. "Ich will von dem Vermögen nichts haben", stellte sie darin klar. "Die sollen das Geld an Menschen geben, die noch ärmer sind als ich", schrieb sie seinerzeit und hoffte, damit endlich Ruhe vor der unerwünschten Post zu haben.

Die gab es allerdings nicht. "Jetzt habe ich wieder einen Brief erhalten. Da steht drin, dass ich 1 32 43 00 Euro ausgezahlt bekommen." Allerdings nur, wenn sie Geld überweist. Wörtlich heißt es in dem Schreiben: "Für diese Bewilligung ist eine Verwaltungsabgabe von 60 Euro innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung dieses Bescheides zu entrichten." Das tat sie Seniorin nicht, sondern wandte sich gestern an die Volksstimme.

Wir fragen zuerst beim Bundesfinanzministerium in Berlin nach. Die Pressesprecherin Silke Bruns gegenüber der Volksstimme: "Einen Bundesfinanzdienst gibt es nicht. Auch ein ,Dezernat für Ertragsverfahrensermittlung\' existiert nicht."

Das Schreiben an die Seniorin erinnert die Pressesprecherin an eine ähnliche Aktion. "Da versuchten Betrüger per E-Mail an Konto- und Kreditkarteninformationen von Steuerzahlern zu gelangen. Sie gaben sich als ,Bundesministerium der Finanzen\' aus und gaben vor, die Bürger hätten zuviel Einkommensteuer gezahlt."

Ab in den Papierkorb

Um diese zurückzuerhalten, müsse ein in der E-Mail angehängtes Antragsformular ausgefüllt werden, bei dem unter anderem Angaben zu Kontoverbindung und Kreditkarte sowie Passwort angegeben werden sollen. Das Antragsformular könne nur online ausgefüllt werden und Nachfragen würden nicht per Telefon beantwortet. "Davon war kein Wort wahr", so Bruns. "Wir warnen davor, auf solche E-Mails oder eben Briefe zu reagieren."

Auch die Verbraucher-Zentrale Sachsen-Anhalt in Halle findet klare Worte für das Schreiben an die Genthinerin: "Das ist nur Abzocke", so Simone Meisel, Rechtsreferentin. "Schon 2008 lief eine derartige Aktion im Saarbrücker Raum. Es ging auch um einen ,Ertrag\' von 1,3 Millionen Euro, der den Adressaten dieser Bescheide zu Gute kommen sollte. Damals hatte dieser ,Bundesfinanzdienst\' seinen Sitz in Kanada und verlangte vor Auszahlung der riesigen Summe eine Verwaltungsabgabe in Höhe von 40 Euro." Jetzt, drei Jahre später, befindet sich dieser Abzocker in China und natürlich ist die Verwaltungsgebühr von 40 auf 60 Euro gestiegen.

Die Aussage der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt zu dem Schreiben ist eindeutig. "Damals wie heute gibt es diesen ,Bundesfinanzdienst\' mit dem angeblichen Dezernat für Ertragsermittlung auch in China nicht. Hier versuchen wieder einmal gewiefte Geschäftemacher, von Verbrauchern Geld abzuzocken!", so Simone Meisel.

Und die Referentin erklärt: "Ein ,Ertragsverfahren\' ist übrigens die Möglichkeit zur Ermittlung des Wertes einer Liegenschaft, die auch dadurch noch lange nicht zu Geld gemacht ist. Da stellt sich natürlich die Frage, wieviele Verbraucher haben in China ein Grundstück, von dem sie nichts wissen." Simone Meisel rät ausdrücklich: "Verbraucher sollten sich von derartigen, höchst offiziell erscheinenden Bescheiden nicht beeindrucken lassen. Auf keinen Fall sollte eine Zahlung geleistet werden!"

Außerdem sagt die Expertin: "Eine Anzeige Betroffener wegen des Verdachtes des Betruges bei ihrer nächstgelegenen Polizeidienststelle ist durchaus sinnvoll. "

Ralph Völker, Sprecher des Polizeireviers Jerichower Land. "Es ist der erste Fall dieses Absenders in Genthin. Aber wir behalten das im Auge. Den Empfänger solcher Schreiben kann ich nur empfehlen: Nehmen Sie diesen angebliche Bescheid und werfen sie ihn ganz einfach in den Papierkorb."

"Ich habe mir ja schon gedacht, dass es sich um einen Betrugsversuch handelt", so die Genthiner Seniorin. "Ich hatte da so einen siebenten Sinn. Ich bin zwar alt, aber im Kopf noch sehr klar", lacht sie.