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Kreistag entscheidet am 30. November über die Erhöhung / Demografischer Wandel gilt als Hauptgrund für Preise Müllgebühr steigt nächstes Jahr um zehn Prozent

Von Anja Guse 18.11.2011, 05:24

Die Gebühren für die Abfallentsorgung im Jerichower Land sollen 2012 um zehn Prozent steigen. Eine 80-Liter-Tonne wird dann jährlich 15,28 Euro mehr, eine 120-Liter-Tonne 22,80 Euro mehr kosten. Die Volksstimme beantwortet die wichtigsten Fragen dazu.

Burg/Genthin l Noch ist das letzte Wort zu den geplanten Erhöhungen nicht gesprochen. Erst der Kreistag entscheidet am 30. November, ob die Gebühren steigen oder nicht. Doch bereits Kreisausschuss und Umweltausschuss haben sich dafür ausgesprochen. Die wichtigsten Punkte zur Abfallgebühren- und Abfallentsorgungssatzung hat die Volksstimme zusammengefasst:

Warum sollen die Müllgebühren angehoben werden?

Hauptgrund ist laut Kreisverwaltung der demografische Wandel. Die Bevölkerungszahl im Jerichower Land sinkt stetig. Damit sinkt auch die Zahl der Anschlusspflichtigen. Doch die Kosten bleiben konstant hoch. Zudem hat der Landkreis einen Vertrag mit dem Müllheizkraftwerk Rothensee abgeschlossen. Dieser läuft noch ein paar Jahre. Darin steht sinngemäß auch: Je weniger Müll abgeliefert wird, desto höher steigt der Literpreis.

Welche Größen gehen noch in die Kalkulation ein?

Unter anderem wird eine Preisanpassung von Vertragspartnern geltend gemacht (Sprit, Energie). Die Grünschnittsammlung geht mit 8000 Tonnen in die Kalkulation ein. Und eine Kostendeckung mit Hilfe ander- er Mittel sei nicht

möglich.

Was kostet die Müllentsorgung insgesamt im Jerichower Land?

Rechnet man alle Faktoren zusammen, ergeben sich laut Verwaltung Gesamtkosten von 9 246 532,34 Euro. Darin enthalten sind das Einsammeln, der Transport und die Verwertung bzw. Beseitigung des Hausmülls sowie des Biomülls und des Baum- und Strauchschnitts. Des Weiteren sind enthalten die Kosten für Sperrmüll- und Altholzentsorgung, die Schadstoffentsorgung, die Elektro- und Elektronikaltgeräteentsorgung, die Entsorgung von verbotswidrig abgeladenem Müll (beispielsweise im Wald), die Rekultivierung und Nachsorge der Hausmülldeponien, Sach- und Personalkosten, Geschäftsausgaben, Sachverständigen- und Gerichtskosten sowie die Kosten und Erlöse für die Papierentsorgung.

Wonach richtet sich die jeweilige Tonnengröße?

Nach der Kopf-Größe des Haushaltes. In der Abfallentsorgungssatzung ist geregelt, welche Mindestgröße an Tonnen für private Haushalte bzw. kommunale Einrichtungen usw. bereitstehen müssen. Beispiel: Bei bewohnten Grundstücken muss eine Mindestkapazität von 10 Litern pro Woche pro Bewohner vorhanden sein. Für eine fünfköpfige Familie bedeutet dies: 10 Liter mal 5 gleich 50 Liter pro Woche; bei zwei- wöchiger Abholung 100 Liter. Damit wäre eine 120-Liter-Tonne Pflicht.

Ist eine Ermäßigung möglich?

Nur bei Ein-Personen-Haushalten. Die können eine 50-prozentige Ermäßigung der Gebühr beim Landkreis beantragen.

Dürfen Nachbarn gemeinsam eine Tonne nutzen?

Ja, sie können sich zusammenschließen und eine Tonne gemeinsam nutzen. Deren Größe richtet sich nach der zuvor genannten Pro-Kopf-Berechnung.

Wird die Abholung der Biotonne extra berechnet?

Nein. Es wird eine gleichgroße Tonne wie für Restmüll angeboten, deren Gebühr bereits im Preis enthalten ist.

Was gehört in die Biotonne, was dagegen nicht?

Biomüll sind organischen Ursprungs. Dazu gehören nicht Knochen und Kadaver, Wertstoffe und Abfallstoffe wie Tüten, Zigaretten, Windeln, Buntdrucke, Tapeten, Katzenstreu, Vogelsand, Streusalz und Hygienepapier.

Wenn die Biotonne nicht reicht, wird eine Zusatzgebühr fällig?

Saisonbedingt erhöhter Abfall, wie Laub und Heckenschnitt, kann von Privatpersonen ohne Zusatzkosten bei den Deponien bzw. am Grünschnittsammelplatz abgegeben werden. Diese Kosten sind in der Kalkulation des Müllpreises bereits enthalten. Wer dauerhaft mehr Biomüll produziert, kann eine kostenpflichtige Zweitbiotonne bestellen.

Ist die Abgabe von Grünschnitt für alle ohne Zusatzkosten?

Nein. Grünabfälle aus gewerblichem Aufkommen darf auf den Grünschnittplätzen nicht abgelegt, sondern muss für ein Entgelt zur Deponie gebracht werden.

Die Grünschnittplätze waren kostenfrei. Warum nicht mehr?

Falsch. Nur der Modellversuch mit den Grünschnittplätzen war kostenfrei. Seit nun zwei Jahren fließen die Kosten für die Abholung des Grünschnitts in die Gesamtkalkulation ein.