• 22. Mai 2012



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Bis die Stadt über einen genehmigten Haushalt verfügt, gilt eine vorläufige Haushaltsführung


Alle Ausgaben über 500 Euro brauchen derzeit die Unterschrift des Bürgermeisters

10.02.2012 05:19 Uhr |


Von Manuela Langner


Voraussichtlich bis Mitte Juni befindet sich die Stadt Genthin in der vorläufigen Haushaltsführung. Ausgaben über 100 Euro muss die Kämmerei bewilligen, ab 500 Euro entscheidet der Bürgermeister.

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Genthin l Der Aufwand einer vorläufigen Haushaltsführung sei hoch, räumte Bürgermeister Wolfgang Bernicke (parteilos) auf der Sitzung des Rechnungsprüfungs- und Finanzausschusses am Dienstagabend ein. "Eine Haushaltssperre wäre aber viel unangenehmer." Eines könnten sich die Ausschussmitglied sicher sein: Unnötige Ausgaben werden angesichts des zu betreibenden Aufwandes so gut wie vermieden. Ab 100 Euro muss die Finanzverwaltung hinzugezogen werden. Übersteigt der Betrag 500 Euro, landet das Vorhaben zur Bestätigung auf dem Schreibtisch des Bürgermeisters.

Um das strukturelle (jährlich wiederkehrende) Defizit von rund 1,5 Millionen Euro in den Griff zu bekommen und die einzugliedernde Gemeinde Schopsdorf gleich richtig zu berücksichtigen, wird der Stadtrat vermutlich erst am 10. Mai den Haushaltsplan 2012 beschließen (Volksstimme vom 9. Februar).

Nach dem Einreichen der Unterlagen beim Landkreis Jerichower Land hat die Kommunalaufsicht dann noch einmal vier Wochen Zeit, über die Genehmigung des Genthiner Haushaltsplanes zu entscheiden. Frühestens Anfang/Mitte Juni könnte für die Kanalstadt die haushaltslose Zeit also vorbei sein. So lange orientiert sich die Verwaltung an den Haushaltszahlen des Vorjahres. Größere Investitionen können nicht realisiert werden - es sei denn, mit Instrumentarien wie Ausgaberesten ist vorgesorgt worden.

Im Gebietsänderungsvertrag mit der Gemeinde Schopsdorf gibt es inbesondere einen Knackpunkt. Die Schopsdorfer möchten natürlich, dass ihre nicht unerhebliche Rücklage in ihrem Ort verwendet wird. "Bürgermeister Thomas Barz und ich haben sowohl den Landkreis als auch das Land Sachsen-Anhalt um eine Stellungnahme gebeten", informierte Wolfgang Bernicke. Bislang liege weder eine Antwort aus Burg noch aus Magdeburg vor.

So verständlich die Schopsdorfer Forderung ist, gibt es aus Sicht der Stadt auch einen Haken: Werden Rückforderungen von Schopsdorfer Gewerbesteuern fällig, könne dafür nicht die Stadt Genthin verantwortlich gemacht werden, die von dem Geld bislang nicht profitiert hat.

Auf der Sitzung am 23. Februar werden sich die Stadträte mit dem Vertrag auseinandersetzen.

Die Flut an Tischunterlagen, die den Mitgliedern des Rechnungsprüfungs- und Finanzausschusses zur Verfügung gestellt worden sind, kritisierte Dr. Gordon Heringshausen: "Ich würde mich vor der Sitzung gerne einlesen." Weshalb die Papiere nicht fünf Tage vor dem Sitzungstermin zugeschickt worden sein, wollte er wissen. Der Diskussion im Ausschuss zuzuhören, sie zu verstehen und zugleich zu lesen, sei nicht möglich. Die Sitzung ergänze das Selbststudium, antwortete Wolfgang Bernicke.

Der Bürgermeister informierte zudem über die Doppik-Einführung zum 1. Januar 2013. Obwohl die zuständige Mitarbeiterin seit Mitte Oktober nicht mehr verfügbar sei, sei die Stadt "auf einem guten Weg". Offen ist noch, ob Genthin (eine vom Land geförderte) Unterstützung durch einen Absolventen der Fachhochschule Harz erhält, der der Verwaltung beim Umgang mit der neuen Haushaltsführung unter die Arme greift.

Mit einem Beschluss legte der Rechnungsprüfungs- und Finanzausschuss fest, dass die Wertgrenze des zu erfassenden Vermögens bei 1 000 Euro liegt. Die Empfehlung des Gesetzgebers beträgt 3 000 Euro. Andere Gemeinden, die zu Rate gezogen worden sind, hatten die Wertgrenze 1 000 Euro vorgeschlagen. "Damit erhält die Stadt eine Übersicht über ihr tatsächliches Vermögen", fügte Wolfgang Bernicke an.

Der Beschluss wurde einstimmig verabschiedet.



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Copyright © Volksstimme 2012
Dokument erstellt am 2012-02-10 05:19:35
Letzte Änderung am 2012-02-10 05:19:35


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