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Landesbaubetrieb und Firma streiten um Gutachten B 81: Kein Ende im Streit um Baumängel in Sicht

Von Dennis Lotzmann 04.04.2014, 03:22

Im Streit um Baumängel bei der Sanierung der B 81 bei Halberstadt ist ein Ende nicht in Sicht. Beide Seiten streiten weiter vor dem Landgericht.

Halberstadt/Magdeburg l Eine grob gesplittete Fahrbahndecke aus der sich immer mal wieder Splittteilchen lösen und ein Tempolimit: Auto- und Lkw-Fahrer, die auf der B 81 zwischen Halberstadt und dem Parkplatz bei Emersleben unterwegs sind, müssen seit vielen Monaten mit Behinderungen leben. Nachdem eine Oberflächensanierung mit Splitt im September 2012 augenscheinlich schief gegangen ist, gilt seither ein Maximaltempo von 70 Kilometern pro Stunde. Und daran wird sich - legt man die Prognosen von Uwe Langkammer zugrunde - so schnell auch nichts ändern. "Ein schnelles Ende des juristischen Tauziehens und damit eine fachmännische Reparatur der Straße sind im Moment nicht abzusehen", so der Vize-Chef der Landesstraßen-Baubehörde (LSBB).

Jene Behörde ringt seit gut anderthalb Jahren mit der damals mit der Reparatur beauftragten Baufirma um Nachbesserungen oder eine Schadensersatzzahlung. Das Unternehmen hatte seinerzeit auf rund 3000 Meter Länge ein Bitumen-Splitt-Gemisch aufgebracht, um Löcher und Risse zu verschließen und die Fahrbahndecke griffig zu machen.

Schon damals hatten die LSBB-Vertreter bei der Abnahme Mängel geltend gemacht, Nachbesserungen gefordert und einen Teil des Rechnungsbetrages einbehalten. Die Baufirma aus Mecklenburg-Vorpommern, die bislang öffentlich nicht Stellung bezogen hat, lehnte dies laut LSBB ab und erklärte, auftragsgemäß geliefert zu haben.

Weil die Fronten verhärtet scheinen, will der LSBB nun mit einem Beweissicherungsverfahren am Landgericht Magdeburg zumindest die Fakten und Ursachen juristisch klären lassen. Schließlich könne die Firma nur so haftbar gemacht werden, sagt Langkammer.

Mittlerweile liegt ein erstes Gutachten vor. "Wir sehen uns und unsere Forderungen damit bestätigt", so der Vize-Behördenchef. Die Gegenseite gehe gegen diese Expertise allerdings massiv vor. Folglich sei momentan nicht abzusehen, ob weitere Gutachter bemüht werden müssen und wann der Fall endgültig geklärt ist. "Es bleibt bei der höchst prekären Rechtssituation. Und aus unserer Sicht ist eines glasklar: Wir können und werden das Beweisstück nicht vernichten, bevor dessen Zustand und die Mängel wasserdicht geklärt sind", sagt Langkammer. Soll heißen: Am Zustände der B 81 wird sich vorerst nichts ändern.