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Strafanzeigen nach Feuerwehr-Großeinsätzen Teurer "Spaß" für zwei Halberstädter

Zweimal binnen dreier Tage ist die Feuerwehr zu einem angeblichen
Wohnungsbrand in die Altstadt gerufen worden. Das von ihnen ausgelöste
und beobachtete "Spektakel" müssen zwei Jugendliche nun teuer bezahlen.

Von Sabine Scholz und Dennis Lotzmann 08.05.2014, 01:17

Halberstadt l Wohnungsbrand, Menschenleben in Gefahr. Bei allen Feuerwehrleuten der Stadt gehen die Pieper. Die Kameraden der Ortswehr Halberstadt lassen zu Hause alles stehen und liegen, verlassen ihre Arbeitsplätze, eilen zur Feuerwache. Mit Drehleiter und Löschfahrzeugen geht es vom Breiten Tor zum Einsatzort. Am Johannesbrunnen stellt sich heraus: an der angegebenen Adresse ist alles in Ordnung.

"Schon da hatte der Einsatzleiter den Verdacht, dass es sich um eine böswillige Alarmierung handelt. Zumal bei der telefonischen Nachfrage der Leitstelle auf der Handynummer, von der der Notruf abgesetzt worden war, nur noch die Mailbox zu erreichen war. Aus Sicherheitsgründen wurden aber noch mehrere Wohnhäuser kontrolliert und Anwohner befragt", berichtet Jörg Kelle, Chef der Wehrleute. "Der Einsatz begann am vergangenen Freitag um 22.17 Uhr mit der Alarmierung und wurde um 22.41 Uhr abgebrochen", sagt Kelle. 20 Feuerwehrleute aus Halberstadt und Langenstein mit sechs Lösch- und Sonderfahrzeugen, ein Rettungswagen mit zwei Sanitätern und eine Funkstreifenbesatzung der Polizei verließen anschließend den Platz am Johannesbrunnen.

Nur drei Tage später werden die Rettungskräfte wieder zum Johannesbrunnen gerufen. Diesmal geht der Notruf gegen 21 Uhr bei der Zentralen Einsatzleitstelle ein, wieder sollen Menschenleben in Gefahr sein. Allerdings wird diesmal eine andere Hausnummer genannt.

"Bei einem solchen Szenario gibt es eine klare Alarmierungskette: neben der Wachbereitschaft alle aktiven Kameraden der Ortswehr Halberstadt, die Kameraden des Atemschutzzuges Langenstein, Notarzt, Rettungssanitäter, Polizei", erklärt Kelle. Sobald der Notruf eingeht, eilen alle los. Dass es sich auch am Montag wieder um eine böswillige Alarmierung handelt, stellen die Feuerwehrleute wieder erst am Einsatzort fest.

Diesmal sind aber noch drei junge Männer vor Ort, die den Großeinsatz amüsiert verfolgen. Sie werden sofort von Polizeibeamten befragt und ihre Mobiltelefone überprüft. Bei einem 16-Jährigen werden sie fündig. Zwar behaupten seine beiden Begleiter, die Rufnummer ihres Kumpels nicht zu kennen. Der Testanruf eines Polizeibeamten in der Rettungsleitstelle bringt Augenblicke später jedoch den Beweis: Mit diesem Mobiltelefon wurde um 21 Uhr der Notruf abgesetzt. Gegen den 16-Jährigen und dessen Begleiter ermittelt nun die Polizei.

Aus gutem Grund: "Bei solchem ,Spaß` handelt es sich um Notrufmissbrauch und damit um eine Straftat", erklärt Jörg Kelle. Und neben dem Strafverfahren erwartet beide Anrufer - sowohl den zwischenzeitlich ermittelten 18-Jährigen vom vergangenen Freitag als auch den 16-Jährigen vom Montag, eine saftige Rechnung, denn böswillige Alarmierung zieht die Bezahlung des Einsatzes nach sich. "Allein die Kosten der Feuerwehr belaufen sich bei diesen beiden Einsätzen jeweils auf 1200 bis 1300 Euro. Und die Stadt wird diese Kosten dem jeweiligen Verursacher nun mit einem 100-prozentigen Aufschlag in Rechnung stellen", kündigt Kelle.

Damit nicht genug, ergänzt Polizeisprecher Peter Pogunke. Hinzu komme die Strafe nach den polizeilichen Ermittlungen. Hier sei eine Geldstrafe ebenso denkbar wie Freiheitsentzug bei Wiederholungstätern. "Und das muss längst nicht das Ende sein. Wenn zeitgleich Menschen sterben, weil der Notarzt nach dem böswilligen Fehlalarm nicht rechtzeitig vor Ort war oder die Drehleiter aus Jux und Tollerei am anderen Ende der Stadt war, können Klagen folgen", warnt der Polizeirat. "Wenn sich für den Staatsanwalt eine direkte Verbindung herstellen lässt, kann es ganz schnell in Richtung fahrlässige Tötung gehen." Hinzu kämen Zivilklagen von Angehörigen.