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Fachleute von Beratungsstellen und Landkreisverwaltung im Gespräch Vertrauliche Geburt endlich klar geregelt

Von Renate Petrahn 18.12.2014, 01:11

Halberstadt l Nach Inkrafttreten des Gesetzes zur vertraulichen Geburt im Frühjahr dieses Jahres hat es bislang noch keine Anfragen bei den Schwangerschaftsberatungsstellen der Wohlfahrtsverbände in der Kreisstadt gegeben. Dennoch wollen die Sozialarbeiterinnen der Schwangerenberatungsstellen des Arbeiter-Samariter-Bundes, der Diakonie und des Deutschen Roten Kreuzes sowie Christine Rütting und Peggy Hoffmann von der gemeinsamen Adoptionsvermittlungsstelle der Landkreise Harz und Börde auf die neue Situation vorbereitet sein.

Vor diesem Hintergrund fand auf Einladung von Christine Rütting und Peggy Hofmann ein Netzwerktreffen mit Beate Kletschka vom Landesjugendamt Halle in Halberstadt statt. Beate Kletschka, im Referat Familie und Frauen des Landesverwaltungsamtes tätig, fasste die Grundzüge des neuen Gesetzes zusammen: "Die vertrauliche Geburt soll langfristig die Babyklappe und anonyme Geburten ersetzen", sagte die Fachfrau. "Jetzt haben die Frauen die Möglichkeit, zwar unter einem Pseudonym (anonym), aber geschützt in einem Krankenhaus zu entbinden".

Die anonyme Geburt war bislang eine Grauzone. Die Frauen mussten versorgt werden, aber die Krankenhäuser blieben dann auf den Kosten sitzen. Außerdem gab es keine Rechtsvorschriften, dadurch war die Situation für alle Beteiligten schwierig, unterstrich Beate Kletschka. "Das neue Gesetz schließt diese Lücke und gibt Rechtssicherheit auch im Interesse des Kindes".

Die vertrauliche Geburt bietet werdenden Müttern, die ihre Schwangerschaft geheimhalten möchten und ihr Kind nicht behalten können, ein legales Angebot, mithilfe einer Beratungsstelle die anstehende Geburt in einem Krankenhaus oder mithilfe einer Hebamme als Hausgeburt zu planen. Nach der Geburt wird das Kind einer Adoptivfamilie anvertraut und damit zur Adoption freigegeben. Auf die Einwilligung der Kindesmutter wird in dieser Konstellation verzichtet.

Daten der Mutter in versiegeltem Umschlag

Die Mitarbeiterinnen der Schwangerschaftsberatungsstellen kennen aus ihrer langjährigen Erfahrung die vielen Gründe, warum eine Frau ihre Schwangerschaft geheim halten will oder muss. So sagte Claudia Pollock vom Diakonischen Werk, dass beispielsweise fehlender sozialer Rückhalt, finanzielle Notlage oder einfach Überforderung die Schwangeren zu einer solchen Entscheidung bringen.

Wichtig für das Vorgehen im Netzwerk ist, dass das von der Frau gewählte Pseudonym gewahrt bleibt, waren sich die Gesprächspartnerinnen einig. Denn: Falls sich eine Frau im Beratungsgespräch mit der Betreuerin für die vertrauliche Geburt entscheidet, offenbart die Frau nur einmal gegenüber der Beraterin ihre Identität, alle anderen Beteiligten, auch die Klinik, erfahren nur ein Pseudonym. Bei der vertraulichen Geburt werden die persönlichen Daten der Mutter nach der Entbindung in einem Umschlag versiegelt und bei einer Bundesbehörde verschlossen aufbewahrt. Bis zum 16. Lebensjahr des Kindes sind die Angaben zu seiner Herkunft unantastbar. Erst danach kann das Kind Einsicht verlangen.

Bis zum Adoptionsbeschluss hat die Kindesmutter die Möglichkeit, ihr Kind zurückzufordern, wenn sie ihre Identität preisgibt. Diese Zeit bedeutet für die künftigen Adoptiveltern eine große Unsicherheit. Dennoch werden die Kinder in künftigen Adoptivfamilien untergebracht, um einen Wechsel der Bezugspersonen für das Kind möglichst zu vermeiden.

Die gemeinsame Adoptionsvermittlungsstelle der Landkreise Harz und Börde ist auf die Begleitung solcher Fälle in enger Zusammenarbeit mit den Schwangerschaftsberatungsstellen eingestellt - in der Hoffnung, dass diese Fälle eine Ausnahme bleiben. Für die Identitätsfindung der Adoptivkinder und im Interesse aller Beteiligten seien offene und halboffene Adoptionen günstiger da direkte Absprachen getroffen werden können, um dem Kind die besten Perspektiven zu ermöglichen

Das Angebot der vertraulichen Geburt richtet sich ausschließlich an Frauen in einer so erheblichen Notlage, dass eine Geheimhaltung der Schwangerschaft zu ihrem Schutz erforderlich ist.