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Elbingeröder wegen Angriffs auf Polizisten und Autofahrer vom Landgericht verurteilt Brutale Attacken bringen fünf Jahre

Von Dennis Lotzmann 03.01.2015, 02:12

Fünf Jahre Haft und Unterbringung in einer Entzugsklinik - so lautet das rechtskräftige Urteil gegen Steffen W. Der Mann aus Elbingerode hatte im März beinahe einen Autobesitzer überfahren und bei der Festnahme zwei Polizisten verletzt.

Wernigerode/Elbingerode/Magdeburg l Es gibt Momente, da ist Eva Vogel einfach nur zufrieden und bekommt von juristisch-neutraler Seite die Bestätigung, den richtigen Job zu machen. Jüngst war vor dem Landgericht Magdeburg wieder mal so ein Tag. Die Leitende Oberstaatsanwältin aus Halberstadt hatte Steffen W. aus Elbingerode wegen mehrfacher Köperverletzung und anderer Taten angeklagt und sieben Jahre Haft gefordert. Am Ende folgte der Richter ihrem Antrag zwar nicht ganz - mit fünf Jahren Haft und der Unterbringung in einer Entzugsklinik konnten letztlich aber sowohl Vogel als auch der Angeklagte leben. Die ebenfalls angeklagte Lebenspartnerin Nadine G. wurde wegen verschiedener Delikte zu neun Monaten Freiheitsentzug auf Bewährung verurteilt. Beide Urteile sind rechtskräftig.

Das drogenabhängige Pärchen hatte im März vorigen Jahres für Schlagzeilen gesorgt. Zunächst hatten der damals 29 Jahre alte W. und die zwei Jahre jüngere G. an einer Tankstelle in Wernigerode ein Auto gestohlen und bei einer an Skrupellosigkeit kaum zu überbietenden Flucht dessen Fahrer fast überrollt. Als wenig später die Polizei in Elbingerode vorfuhr, um das Pärchen festzunehmen, ging es voll zur Sache. Urplötzlich attackierte Steffen W. zwei Polizeibeamte und verletzte sie schwer. Ein Beamter erlitt einen Jochbein-Bruch, auch sein Kollege war nach dem Einsatz dienstunfähig. Erst als weitere Beamte vor Ort eintrafen, konnte der Widerstand des 29-Jährigen unterbunden werden.

Wegen dieser Taten mussten sich die beiden vor dem Landgericht verantworten. Dabei wurde ausführlich thematisiert, was an jenem 5. März 2014 passiert war. Das Pärchen hing in einer Tankstelle in der Benzingeröder Chaussee in Wernigerode ab und hatte einen Spielautomaten beschädigt. Um sich aus der Affäre zu ziehen, nutzten die beiden gegen 19.50 Uhr die Leichtsinnigkeit eines Ford-Fahrers, um diesem das Auto zu stehlen.

Der 30-Jährige war nach dem Tanken zum Bezahlen gegangen und hatte seinen Zündschlüssel stecken lassen. Das Ganoven-Duo witterte blitzschnell seine Chance, um sich den Ford zu schnappen. Der Besitzer wollten den Diebstahl in letzter Sekunde noch verhindern. Er musste beim Versuch, die Flüchtenden zu stoppen, auf die Motorhaube springen, um nicht überfahren zu werden.

Steffen W. saß damals am Steuer des geklauten Wagens und zeigte seine ganz Kaltblütigkeit. Der Besitzer des Autos hielt sich an der Motorhaube fest, wurde in bester Hollywood-Manier 200 Meter mitgeschleift und verletzte sich beim Sturz auf die Straße.

Vor allem W. sah sich vor Gericht mit schweren Vorwürfen konfrontiert: "Wir reden hier von einem schweren Eingriff in den Straßenverkehr, von gefährlicher Körperverletzung und Trunkenheit im Verkehr", so Oberstaatsanwältin Vogel. Hinzu komme der gewalttätige Übergriff gegenüber den Polizeibeamten wenig später in Elbingerode. Das brachte W. noch einmal den Tatvorwurf des Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte sowie vorsätzliche Körperverletzung ein. Seiner Komplizin wurde Beihilfe zur Last gelegt.

"Wichtig ist, dass er das jetzt als Chance begreift und endlich von den Drogen wegkommt."

Eva Vogel, Oberstaatsanwältin

Warum W. und G. an jenem März-Tag auf Biegen und Brechen entkommen wollten, liegt auf der Hand. Gegen die 27-jährige Nadine G. lag damals ein Ersatz-Haftbefehl wegen einer nicht gezahlten Geldstrafe vor. Das wissend, wollte das Pärchen durchbrennen.

Sie hatten aber nicht mit den Ermittlern gerechnet, die binnen kürzester Zeit in Elbingerode auf der Matte standen. Nicht zufällig: Nachdem die beiden in der Tankstelle den Automaten beschädigt hatten, mussten sie ihre Ausweise vorlegen. Der Rest war für die Polizei - abgesehen von der schlagzeilenträchtigen Festnahme - Routine. 13 Beamte waren nötig, um das Pärchen in Handschellen zu legen.

Auch für die heftige Gegenwehr und die Brutalität gibt es zumindest eine Erklärung: Die beiden Drogenkonsumenten waren bei ihrer Festnahme am 5. März alkoholisiert - Steffen W. hatte 1,46 Promille intus, Nadine G. 1,96 Promille. Beide gingen anschließend in Haft - W. wegen versuchten Mordes und G. wegen des Haftbefehls.

Vor der Landgerichts-Strafkammer in Magdeburg zeigten sich der gebürtige Wolfener und seine Komplizin geständig. Oberstaatsanwältin Vogel forderte zwar insgesamt sieben Jahre Haft für Steffen W., kann aber mit dem milderen Urteil leben. "Wichtig ist, dass er das jetzt als Chance begreift und endlich von den Drogen wegkommt", sagte sie.

Ergänzt werden die Richtersprüche mit einem dreijährigen Fahrerlaubnisentzug für Steffen W. und einer einjährigen Sperre für Nadine G. Zwar gilt die Sperre bereits während der Haftstrafe von W. -die Hürden für einen Wiedererteilung dürften danach hoch sein.