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Nach Überfall auf Halberstädter ist Urteil rechtskräftig Brutale Täterin nun im Gefängnis

Nach dem brutalen Raubüberfall auf einen Rentner in Halberstadt haben die Ermittler jetzt das vorerst letzte Kapitel vollendet: Die heute 26 Jahre alte Haupttäterin sitzt seit wenigen Tagen im Gefängnis. Sie muss vier Jahre und vier Monate verbüßen.

Von Dennis Lotzmann 28.01.2015, 02:06

Halberstadt l Jaqueline Christine P., Zelle sowieso in der Justizvollzugsanstalt (JVA) "Roter Ochse", Am Kirchtor in Halle/Saale. So lautet in den kommenden Jahren die Anschrift der heute 26-jährigen Halberstädterin. Nach dem Verwerfen ihres Revisionsantrages durch den Bundesgerichtshof im Oktober ist das im April 2014 von der Jugendkammer des Landgerichts Magdeburg gegen P. verhängte Urteil mittlerweile rechtskräftig. Wegen Raub in Tateinheit mit schwerer Körperverletzung mit Todesfolge muss die drogen- und alkoholabhängige Halberstädterin für vier Jahre und vier Monate in Haft. Ferner muss sie eine Entzugstherapie absolvieren.

Ein Schlussstrich nach einem über Jahre und vor mehreren Gerichten geführten Prozessmarathon, dem sich die Täterin zuletzt durch Flucht zu entziehen versucht hatte. Nachdem der Bundesgerichtshof am 10. Oktober 2014 den Revisionsantrag von P. zurückgewiesen hatte und das Urteil damit rechtskräftig geworden war, blieb P. der Vorladung zum Haftantritt fern. Ein Versuch, der nicht auf Dauer erfolgreich war. Jaqueline Christine P. landete umgehend auf der Fahndungsliste, im Januar dieses Jahres wurde sie festgenommen und in die JVA Halle eingeliefert.

Dort verbüßt die 26-Jährige nach einer brutalen Gewalttat an einem wehr- und arglosen Rentner ihre Strafe. Am 19. Januar 2011 war die damals 22-Jährige zusammen mit Florian Maik B. (18) und Franziska W. (17) unter einem Vorwand in das Haus des 79-jährigen Walter K. im Halberstädter Wassergrundweg eingedrungen. Sie hätten eine Autopanne und müssten mal mit der Pannenhilfe telefonieren, baten sie K. damals um Hilfe. Der für seine Hilfsbereitschaft bekannte alleinstehende Mann ließ das Trio ein.

Ein folgenschwerer Fehler. Die Jugendlichen, die offenbar auf der Suche nach Geld für den nächsten Schuss Drogen waren, gingen sofort brutal gegen K. vor. Der 79-Jährige wurde mit einem Hocker niedergeschlagen, gefesselt und seine EC-Karte erbeutet. Um an dessen PIN und an Bargeld zu gelangen, muss K. ein wahres Martyrium durchlitten haben. Schließlich flüchtete das Trio mit gerade mal 60 Euro. Der Senior blieb mit schweren Kopfverletzungen hilflos zurück.

Nachbarn fanden K. erst am nächsten Morgen. Zwar konnten die Ärzte Walter K. noch einmal helfen - von den schweren Verletzungen erholte sich der Mann jedoch nicht wieder.

Als sich das Trio und ein vierter Angeklagter, der damals den Fluchtwagen gefahren hatte, gut ein Jahr später wegen Raub und Körperverletzung vor dem Amtsgericht Halberstadt verantworten mussten, blieb Zeuge Walter K. der Verhandlung unentschuldigt fern.

Wenig später bestätigten sich die schlimmsten Befürchtungen: K. war kurz zuvor gestorben. An den Spätfolgen der schweren Verletzungen, die er beim Raubüberfall erlitten hatte, wie Gutachter später erklärten.

Damit bekam das Verfahren eine Wendung. Aus Raub mit Körperverletzung wurden Raub und Körperverletzung mit Todesfolge. Der Fall wanderte zuständigkeitshalber ans Magdeburger Landgericht.

Dort bejahten die Richter der Jugendkammer die Zusammenhänge zwischen der Gewalttat und dem Tod von Walter K. ganz klar. Sie entschieden im April 2014, dass Jaqueline Christine P. für vier Jahre und vier Monate in Haft muss. Florian Maik B. und Franziska W. bekommen zwei Jahre auf Bewährung, müssen ein Antiaggressionstraining absolvieren und gemeinnützige Arbeit leisten. Der Fahrer des Fluchtwagens, darin waren sich alle Prozessbeteiligten einig, hatte vom Überfall keine Kenntnis und wurde freigesprochen.