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Serie über Terrassentüren im Harz: 39-jähriger Vorbestrafter gibt zwei Taten zu und soll 16 Monate büßen Einbrecher "bohrt" sich Weg zu nächster Haftstrafe

Von Dennis Lotzmann 29.01.2015, 02:13

Quedlinburg/Halberstadt/Wernigerode l Polizei und Justiz im Harz können einen Erfolg verbuchen: Eine Richterin des Amtsgerichts Quedlinburg hat einen 39 Jahre alten Mann wegen wiederholter Wohnungseinbrüche im Harz-Kreis zu einem Jahr und vier Monaten Haft verurteilt. Wegen Fluchtgefahr bleibt der bestehende Haftbefehl in Kraft. Der Blick auf Details des Falles macht deutlich, dass die Ermittler einen dicken Fisch aus dem Verkehr gezogen haben.

Allerdings bleibt auch nach der Verhandlung unklar, ob mit der Verurteilung möglicherweise eine ganze Einbruchsserie in der Harz-Region aufgeklärt worden ist. Vor allem im Jahr 2013 hatte es mitunter täglich Fälle gegeben, bei denen Unbekannte teilweise sogar am helllichten Tag über Terrassentüren in Häuser eingestiegen waren.

Vor dem Amtsgericht Quedlinburg wurde der 39-Jährige wegen drei Taten angeklagt. Neben einem Versuch im Quedlinburger Ortsteil Bad Suderode auch wegen eines erfolgreichen Bruchs in Halberstadt sowie eines Versuchs in Ballenstedt. Bei letzterem überraschte der Bewohner den Täter, der da-raufhin flüchtete.

"Der Mann ist zwischen 2004 und 2012 wegen zig Einbruchsdiebstählen zu fünf Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt worden."

Eva Vogel, Staatsanwaltschaft Halberstadt

DNA-Spuren und ein Fußabdruck, die Kripobeamte anschließend auf dem Grundstück in Ballenstedt sichern konnten, ließen sich dem Angeklagten allerdings nicht zweifelsfrei zuordnen. Da sich der 39-Jährige zu diesem Einbruch vor Gericht nicht äußern wollte, die beiden anderen Taten schließlich jedoch einräumte, stellte Richterin Antje Schlüter das Ballenstedter Verfahren auf Antrag der Staatsanwaltschaft ein. Aus gutem Grund: Da der Täter ein umfangreiches Vorstrafenregister wegen Einbrüchen hat, war spätestens nach seinem Geständnis klar, dass er auch ohne den dritten Fall kaum auf eine Bewährungsstrafe hoffen kann.

"Der Mann ist zwischen 2004 und 2012 wegen zig Einbruchsdiebstählen zu insgesamt fünf Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt worden", so Oberstaatsanwältin Eva Vogel von der Halberstädter Anklagebehörde. 2004 habe das Amtsgericht in Wernigerode wegen schweren Bandendiebstahls in mehr als 100 Fällen drei Jahre Haft verfügt. Im April 2010 hätten Magdeburger Richter den Mann wegen mehreren Wohnungseinbrüchen zu weiteren zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt.

Dieses Vorstrafenregister, der fehlende feste Wohnsitz in Deutschland und der Lebenswandel des Mannes ließen sowohl bei der Richterin als auch beim Staatsanwalt Zweifel an der vor Gericht präsentierten Reue aufkommen. "Ich habe nicht erkennen können, dass der Mann künftig straffrei durchs Leben gehen wird", so die Richterin zur Volksstimme.

Bei den beiden verhandelten jüngsten Fällen war der Mann im Herbst 2013 in Halberstadt und Bad Suderode eingebrochen. Er hatte dabei die Terrassentüren der Häuser angebohrt und anschließend die Verschlussmechanik der Türen aufgehebelt. Während er in Bad Suderode nicht zum Ziel kam und flüchtete, erbeutete er im Oktober 2013 in einem Haus in Halberstadt Schmuck im Wert von rund 1000 Euro.

Am Ende waren es die Vorstrafen, die die Kripobeamten auf die Spur des Täter brachten. "Bei den beiden Taten in Halberstadt und Bad Suderode konnten eindeutige DNA-Spuren gesichert werden, und die waren wegen der Vorstrafen bei uns registriert", so Oberstaatsanwältin Vogel.

Gleichwohl gestaltete sich die Festnahme des Tatverdächtigen mangels festen Wohnsitzes schwierig. Am 22. November 2014 landeten Autobahnpolizisten in Bayern dann den Treffer: Als sie auf der A 9 einen Wagen kontrollierten, saß darin der mit Haftbefehl gesuchte 39-Jährige.

Ob das Quedlinburger Urteil rechtskräftig wird, ist offen. Verteidiger Jan-Robert Funck erklärte, sich erst mit seinem Mandanten beraten zu wollen. Apropos offen: Offen ist - und bleibt wohl auch - die Frage, ob der nun Verurteilte noch weitere Einbrüche im Harz begangen hat. Die Ermittler schließen das keineswegs aus.