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Unfall bei Rettungswagenfahrt in Quarmbeck / Polizeisprecher: Im Alltag rasch, aber stets besonnen handeln Blaulichteinsätze sorgen häufig für Irritationen

Von Dennis Lotzmann 24.02.2015, 02:31

Halberstadt l Kurze Schrecksekunde, heftige Reaktion, großer Schaden: So lässt sich ein Unfall, der Ende voriger Woche im Quedlinburger Ortsteil Quarmbeck passiert ist, auf den Punkt bringen. Eine 58-jährige Frau war dabei mit ihrem Mercedes auf einen Renault Clio aufgefahren, der am rechten Straßenrand angehalten hatte. Der Grund jenes Bremsmanövers, mit dem die Mercedesfahrerin offensichtlich absolut nicht gerechnet hatte, war ein entgegenkommender Rettungswagen mit Blaulicht.

Wenngleich die Schuldfrage vergleichsweise unstrittig sein dürfte - wer auffährt, ist im Normalfall verantwortlich - spiegelt der Unfall eine Situation wider, die im Alltag immer wieder für Unklarheiten sorgt: Was machen, wenn plötzlich Fahrzeuge von Polizei, Feuerwehr, Rettungsdiensten und THW oder von Bereitschaftsdiensten und Notfallmanagern mit Sondersignal im Straßenverkehr auftauchen?

Im Prinzip, erinnert Polizeisprecher Uwe Becker, seien die Regeln mit Blick auf Paragraph 38 der Straßenverkehrsordnung eigentlich klar: Blaues Blinklicht nebst Einsatzhorn fordern von allen Verkehrsteilnehmer, sofort freie Bahn zu schaffen, heißt es dort.

"Eine Vorgabe, die für ausnahmslos alle Verkehrsteilnehmer gilt", betont der Polizeihauptkommissar. Passanten auf Fußgängerüberwegen seien im Bedarfsfall ebenso angesprochen wie Radfahrer oder Autofahrer.

Kritisch könne es jedoch werden, wenn es in der Praxis um das Umsetzen der Vorgabe geht. "Da sollte rasch, aber auch besonnen und vorausschauend gehandelt werden", unterstreicht Becker. Entscheidend sei dabei der Einzelfall.

Anders als zu DDR-Zeiten, wo bei Fahrzeugen mit Sondersignal das Anhalten am rechten Fahrbahnrand zwingend vorgeschrieben gewesen sei, müsse das heute niemand zwangsläufig: "Wenn die Straße frei ist und es keinen Gegenverkehr gibt, kann es beispielsweise ausreichen, mit gedrosseltem Tempo etwas nach rechts zu fahren und dem Einsatzfahrzeug so Platz zu machen. Ein gesetzter rechter Blinker kann dem Fahrer des Einsatzfahrzeuges eindeutig signalisieren, dass man ihn erkannt hat und reagiert."

Letztlich, so Becker, müssten Autofahrer in solchen Situationen natürlich auf alles gefasst sein und insbesondere mit unerwarteten Reaktionen anderer Autofahrer. Das mache der Unfall in Quarmbeck beispielhaft deutlich: Auch wenn die Mercedesfahrerin persönlich keinen Anhaltegrund gesehen habe, müsse sie eben damit rechnen, dass andere Autofahrer dies anders einschätzen, sagt Becker. Ein Fehler, der der Frau in Quarmbeck nun teuer zu stehen kommt: Die Polizei schätzt den entstandenen Sachschaden auf rund 2500 Euro.

Und mit noch einem Irrtum im Alltag räumt der Polizeisprecher auf: Jenem mit dem vermeintlichen Überholverbot von Blaulicht-Fahrzeugen. "Der Einsatzwagen, der mit Tempo 120 auf der vierspurigen B 6 unterwegs ist, kann durchaus überholt werden. Immer natürlich mit der obersten Maßgabe, dass die Einsatzfahrzeuge durch den Überholvorgang nicht behindert werden."

Ein Grundsatz, der analog auch für Einsatzfahrzeuge bei Kolonnenfahrten gelte, bei denen auch mit Sondersignal gefahren werde. "Sind die beispielsweise auf Autobahnen unterwegs, ist es grundsätzlich nicht verboten, sie zu überholen", sagt Becker.