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Mutmaßlicher Drogenspediteur muss vor Gericht

19.05.2015, 17:33

Braunschweig (dl) l Die Staatsanwaltschaft Braunschweig hat gegen einen 58-jährigen Mann aus den Niederlanden und dessen ein Jahr jüngere Ehefrau wegen unerlaubten Handelns mit Betäubungsmitteln und Beihilfe zum Handel mit Drogen Anklage erhoben. Wie eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft sagte, soll die Verhandlung vor dem Landgericht Braunschweig stattfinden.

Dem Ehepaar werde vorgeworfen, seit Februar 2012 gemeinsam mit weiteren Komplizen im großen Stil europaweit diverse Betäubungsmittel geschmuggelt und veräußert zu haben. Dabei sollen Drogen mindestens kilogrammweise verschoben worden sein. Damit nicht genug: Als die Ermittler Anfang 2013 in der spanischen Provinz Andalusien zugriffen, sollten laut Staatsanwaltschaft 2,4 Tonnen Haschisch übergeben werden.

Die Staatsanwaltschaft Braunschweig geht davon aus, dass die Aufgabe des beschuldigten Mannes darin bestand, für den Drogentransport Lastwagen und Anhänger seines im Harz ansässigen Logistikunternehmens zur Verfügung zu stellen. Seiner Ehefrau wird organisatorische Unterstützung bei einer Tour vorgeworfen. Um gezielten Drogenanbau geht es laut Staatsanwaltschaft nicht.

Offenbar wurde der Spediteur, der vom Westharz aus operierte, vor seiner Festnahme bereits längere Zeit observiert. Die Staatsanwaltschaft berichtet von mehreren erfolgreichen sowie einigen gescheiterten Transporten in Richtung Norwegen, Großbritannien und Spanien bis zur Festnahme des Duos im Februar 2013 in Andalusien. Dabei soll er jenen 2,4-Tonnen-Transport begleitet haben.

Zur Identität des Mannes machte die Sprecherin der Anklagebehörde keine Angaben. Nach Recherchen der Volksstimme betrieb der Mann möglicherweise ein Logistikunternehmen im Harzstädtchen Altenau. Der weder in Deutschland noch in den Niederlanden vorbestrafte Angeschuldigte befinde sich seit der Überführung aus Spanien in Untersuchungshaft, hieß es. Gegenüber den Ermittlern habe er bestritten, vom Transport der Drogen mit seinen Lastwagen gewusst zu haben.

Im Falle einer Verurteilung drohten dem Angeschuldigten für jede der vier angeklagten Taten mindestens fünf Jahre Haft. Die Ehefrau habe für ihre Beihilfe zwischen drei Monaten und elf Jahren zu erwarten.