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Neun Schwänzer mussten im Schuljahr 2012/13 ins Jugendgefängnis Nachsitzen im Knast: Im Landkreis nur eine Ausnahme

Von Sebastian Prill 14.01.2014, 01:27

Im Landtag Sachsen-Anhalts ist beschlossen worden, das Nachsitzen im Gefängnis auszusetzen. Die Bestrafung würde mehr schaden als nutzen, hieß es. Im Schuljahr 2012/13 wurde im Landkreis Börde neun Mal der Jugendarrest für hartnäckige Schwänzer beantragt.

Landkreis Börde l Dass Schulschwänzer noch bis vor Kurzem zum Arrest ins Gefängnis geschickt werden konnten, hielten Kritiker dieser Strafe für verheerend. In einer Debatte im Landtag erklärte Sachsen-Anhalts Kultusminister Stephan Dorgerloh (SPD), diese Strafe würde an den tatsächlichen Problemen und Ursachen für das Fehlen vorbeiführen und schlug statt des Arrests vor, mit pädagogischen Mitteln auf das Fehlen der Schüler zu reagieren. Ein Blick in die Statistik zeigt, dass zumindest im Landkreis Börde der Jugendarrest eine selten genutzte Strafe war, die nach einem sehr komplexen Verfahren verhängt wurde.

Nur ein Prozent aller Schüler im Kreis schwänzen die Schule

Etwa 15000 Schüler haben im Schuljahr 2012/2013 eine Schule im Landkreis besucht. Gegen 118 von ihnen ist im gleichen Schuljahr Anzeige wegen unerlaubten Fehlens gestellt worden, das sind weniger als ein Prozent aller Schüler. Werner Hoffmann, Leiter des Fachbereiches Ordnung und Sicherheit beim Landkreis Börde, erklärt: Von den 118 gemeldeten Bummelschülern sei die Mehrheit bereits zuvor mit Schwänzen auffällig geworden. Etwa 20 junge Menschen seien in dem Schuljahr "Erstschwänzer".

"Grundsätzlich ist egal, ob ein Schüler nur einzelne Stunden oder ganze Tage fehlt. Jedes Fernbleiben zählt als Ordnungswidrigkeit und wird durch die Schulen an das Schulamt angezeigt", so Hoffmann. Das Schulamt leitet die Meldungen an das Ordnungsamt weiter, wo sich Hoffmanns Mitarbeiter um die Fälle kümmern. Jede Anzeige wird nach einem Verfahren bearbeitet, dass vom Alter des Schülers abhängt. So geht an jeden Schwänzer unter 18 Jahren und seine Eltern je eine Anzeige zu. Weil die Eltern verpflichtet sind, ihre minderjährigen Kinder zur Schule zu schicken, müssen auch sie sich für deren Fehlen verantworten. Gegen Volljährige wird allein eine Anzeige gestellt.

Schwänzen sei ein Delikt, das in den Sekundar- und Berufsschulen wesentlich häufiger vorkomme. "Das Anzeigen wegen unerlaubten Fehlens gegen Gymnasiasten oder Grundschüler gestellt würden kommt vor, ist aber die Ausnahme", weiß Hoffmann. Über die Gründe können er und seine Mitarbeiter nur spekulieren. Sie vermuten, dass viele der regelmäßigen Schwänzer keine Perspektiven für sich sehen.

Bevor unerlaubtes Fernbleiben mit Jugendarrest bestraft wurde, gab es gegen die Beschuldigten und ihre Eltern zahl- reiche Sanktionsmöglichkeiten. "Wer weniger als insgesamt drei Stunden fehlt, muss nur mit einem Verwarngeld rechnen" erklärt Hoffmann. Von den 283 angezeigten Schülern wurden in dem vergangenen Schuljahr etwa 20 verwarnt. In mehr als 200 Fällen wurde ein Bußgeldbescheid an die Bummler ausgestellt und wenn dieser bezahlt wurde, war mit den Ermittlungen Schluss.

Für Ordnungsamt und Richter ist Jugendarrest letzter Ausweg

Tatsächlich aber wurden in dem Schuljahr 192 Verfahren an Jugendrichter übergeben, die die hartnäckigen Schwänzer zumeist mit erzieherischen Maßnahmen bestraft haben, also Arbeitsstunden verordneten. Davon dürfen auch Familien Gebrauch machen, die kein Geld für die Bußgeld- bescheide aufbringen können. "Grundsätzlich gibt es immer die Möglichkeit, das Bußgeld abzuarbeiten", sagt Werner Hoffmann. Dazu müssen sich die Betroffenen rechtzeitig in seiner Behörde melden. Nur in neun Fällen entschieden die Jugendrichter, dass der angezeigte Schüler aus dem Landkreis Börde zum Arrest in eine Jugendhaftanstalt gehen muss.

Für zwei Jahre ist der Arrest vorerst ausgesetzt, anschließend wird geprüft, ob die Zahl der Schulschwänzer im Land rückläufig ist. Tatsächlich hat der Jugendarrest ein erhebliches Manko: Die Strafe muss während der Schulzeit abgesessen werden und Unterrichtsstunden gibt es für die Jugendlichen in der JVA nicht. Die Bestraften müssen also, zur Strafe, den Unterricht schwänzen.