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Gespräch mit Dr. Dieter Schwarz, dem Fraktionsvorsitzenden der FUWG im Kreistages Wenn Wählergruppen zur Wahl antreten wollen...

15.01.2014, 01:21

Zu den nächsten Kommunalwahlen können einfache Wählergruppen nicht mehr unter dem Namen Freie Wähler antreten, denn die Freien Wähler haben inzwischen Parteistatus, erklärt Dr. Dieter Schwarz, Fraktionsvorsitzender der bisherigen Freien Wähler im Kreistag. Redakteurin Marita Bullmann sprach mit ihm über Konsequenzen.

Volksstimme: In der Kreistagssitzung im Dezember haben Sie erklärt, dass die Fraktion zum alten Namen Freie Unabhängige Wählergemeinschaft, kurz FUWG, zurückkehren will. Erst im August hatten Sie sich aber als Freie Wähler firmiert...

Dieter Schwarz: Wir wollten uns unter der "Dachmarke" Freie Wähler einordnen, denn wir haben angenommen, dass sich alle organisierten und nicht organisierten Wählergruppen des Landkreises hier wiederfinden. Seit einiger Zeit gibt es auch in Sachsen-Anhalt eine Sammlungsbewegung aller Freien und Unabhängigen Wählergemeinschaften, die nicht parteilich gebunden sind.

Mit Blick auf die bevorstehenden Kommunalwahlen im Mai haben wir wegen des Namens beim Landeswahlleiter nachgefragt und sind eines Besseren belehrt worden.

Auf Initiative und Antrag der stark organisierten Freien Wähler (FW) in Bayern hat die Bundesvereinigung FW erreicht, dass den FW neuerdings auch der Parteistatus zuerkannt wurde. Als solche haben sie sich auch an der letzten Landtagswahl in Sachsen-Anhalt beteiligt. Nach Paragraf 21 des Kommunalwahlgesetzes in Sachsen-Anhalt dürfen Wählergruppierungen weder den Namen einer Partei noch deren Kürzel verwenden.

Da wir als Fraktion unseren Unabhängigkeitsstatus beibehalten wollen, wurde die Änderung von FW in FUWG notwendig. Das trifft auch auf alle nichtorganisierten Wählergruppierungen im Landkreis - das sind fast alle - zu.

Volksstimme: Was bedeutet denn nichtorganisierte Wählergruppierung?

Dieter Schwarz: Nach dem ausdrücklichen Willen des Gesetzgebers werden keine gehobenen Anforderungen hinsichtlich der inneren Struktur, Organisation oder Größe einer solchen Gruppierung gestellt. Ausreichend ist, wenn sich eine Wählergruppe nur einmal vor einer Kommunalwahl zur Listenaufstellung trifft und dabei Gruppenname und Kürzel festlegt.

Volksstimme: Also geht es Ihnen nicht nur um die Fraktion im Kreistag?

Dieter Schwarz: Nein, selbstverständlich betrifft das auch die Räte der Verbandsgemeinden und Einheitsgemeinden, auch die Ortschaftsräte. Allen, die sich gesellschaftlich engagieren, geht es doch darum, ihre Ziele auch umzusetzen. Dazu müssen sie aber auch eine starke Fraktion haben.

In den Verbandsgemeinden und Einheitsgemeinden ist das genau so wichtig wie im Kreistag. Im Kreistag kommen Vertreter aus verschiedenen Kommunen zusammen und wollen etwas für ihre Region bewegen. Das ist in den Verbandsgemeinden und Einheitsgemeinden nicht anders.

Die Vertreter der vielen kleinen Dörfer haben ähnliche Interessen und gemeinsam auf einer Liste eher eine Chance.

Künftig wird es für Vereine schwieriger, Kandidaten für kommunalpolitische Ämter zu stellen. Nach neuesten Informationen können Vereine dabei ihre Gemeinnützigkeit aufs Spiel setzen. Das Gemeinnützigkeitsrecht sieht in der Teilhabe an der kommunalpolitischen Willensbildung keinen gemeinnützigen Zweck, heißt es.

Volksstimme: Was sollten Ihrer Meinung nach Wählergruppen, die in ihrem Namen die Bezeichnung Freie Wähler führen und die sich nicht der neuen Partei FW anschließen wollen, vor der Kommunalwahl unternehmen?

Dieter Schwarz: Sie haben noch bis zur öffentlichen Aufforderung durch die Wahlleiter Zeit, sich entweder unter dem Namen ihrer bisherigen Wählergruppe oder unter einem neuen Namen zur Kommunalwahl anzumelden.

Der gewählte Name darf jedoch nicht die Wörter "Freie Wähler" enthalten, auch nicht in Kombination mit Ortsnamen. Sinnvoll ist es, dass der gewählte Name und das Kürzel in allen Wahlbereichen des Wahlgebietes übereinstimmen.

Volksstimme: Welche Vorteile hätte das?

Dieter Schwarz: Sollte der Name der Wählergruppierung z. B. Freie Unabhängige Wählergemeinschaft in der Gemeinde "X", in der Einheitsgemeinde (einschließlich Stadtrat) "Y" oder in der Verbandsgemeinde "Z" lauten, summieren sich alle erreichten Stimmen für ihre Kandidaten im Wahlbereich und Unterstützungsunterschriften wären nicht notwendig, weil bereits eine Kreistagsfraktion mit dem Namen FUWG auf der nächsthöheren Wahlebene agiert.

Volksstimme: Nun gibt es doch auch immer wieder Menschen, die sich politisch engagieren wollen und als Einzelkandidaten antreten, weil sie sich keiner Partei anschließen wollen...

Dieter Schwarz: Das ist sicher eine Möglichkeit, aber das kann auch in eine nicht gewollte Richtung gehen. Es gab in den zurückliegenden Jahren mehrere Beispiele, wobei ein Einzelkandidat so viel Stimmen bekommen hat, dass er zwei oder sogar drei Mandate beanspruchen konnte. Er kann aber nur eins besetzen, hat also auch nur eine Stimme. Dabei hätte er mit Gleichgesinnten vielleicht mehr bewegen können.

Volksstimme: Wo können sich Interessierte denn noch genauer informieren?

Dieter Schwarz: Wir planen eine Informationsveranstaltung, die am Montag, dem 27. Januar, um 19 Uhr im Landhaus Gabriel in Bülstringen stattfinden soll.

An dem Abend möchten wir uns gern mit allen unabhängigen Wählergruppierungen sowie den gemeinnützigen Vereinen und interessierten Bürgern aus allen neuen Einheitsgemeinden und den vier Verbandsgemeinden des Landkreises zum Meinungsaustausch treffen.

Wer sich für kommunalpolitische Arbeit interessiert und sich mit dem Gedanken trägt, für den Kreistag, den Rat einer Verbands- oder Einheitsgemeinde zu kandidieren, kann sich an dem Informationsabend auch überlegen, als Kandidat der Freien Unabhängigen Wählergemeinschaft zu fungieren. Damit wären auch keine Unterstützerunterschriften nötig.

Selbstverständlich können auch Wählergruppierungen und Einzelpersonen aus dem Landkreis sich der Partei Freie Wähler Sachsen-Anhalt anschließen. Einzelheiten findet man auf den entsprechenden Webseiten des Landesverbandes Freie Wähler.