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"Unglückliche Darstellung" aus technischen Gründen Kämmerei: Neue Bescheide zur Grundsteuer sind nicht fehlerhaft

Von Jens Kusian 17.01.2014, 02:17

Haldensleben l Die Haldensleber Grundstücksbesitzer haben vor Kurzem ihre neuen Bescheide über die Grundabgaben 2014 erhalten. Schließlich hatte der Haldensleber Stadtrat auf seiner Dezember-Sitzung die Erhöhung der Hebesätze für die Grundsteuern A (land- und forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke) und B (unbebaute und bebaute Grundstücke) zum Jahr 2014 beschlossen. Dadurch sollen zusätzliche 150000 Euro in den Stadthaushalt fließen.

Doch ein Haldensleber stellte fest, dass der Bescheid formal fehlerhaft sei. Er wies sowohl die Kämmerei als auch den Bürgermeister der Stadt Haldensleben darauf hin. "Der mir zugestellte Bescheid über Grundabgaben ist unrichtig dargestellt und dadurch intransparent", sagt der Mann.

Denn das von der Kämmerei verwendete Tabellenformular sei irreführend ausgefüllt worden, stellt er fest. "So ist es unzutreffend, ,alter Messbetrag\', ,alte Jahressteuer\' und ,Menge Alt\' auf Null zu setzen. In den Zeilen ,Änderung\' und ,Änderungsbetrag\' finden sich die falschen Beträge", kritisiert er. Dadurch sei der Bürger nicht in der Lage, anhand seines Bescheides die Änderung zu erkennen. Das mache eine Überprüfung der Richtigkeit des Bescheides unmöglich, so der Haldensleber weiter.

Als aus "technischen Gründen unglücklich dargestellt, jedoch nicht fehlerhaft" bezeichnet die Kämmerei die Grundsteuerbescheide und erläutert die Hintergründe: Nicht weniger als rund 10000 Bescheide waren zu verschicken gewesen - für jedes einzelne Grundstück in der Gemarkung Haldensleben. Und dies sei nur in einem automatisierten Verfahren zu schaffen gewesen.

Software-Hersteller wurde auf Problem aufmerksam gemacht

Der Steuertermin, zu dem die Zahlungen fällig werden, ist der 15. Februar eines jeden Jahres. Viele Grundstückseigentümer hätten die Zahlung der Einfachheit halber per Dauerauftrag eingerichtet. "Aus diesem Grund versandte die Kämmerei die Änderungsbescheide sehr frühzeitig, noch vor dem 15. Februar, um Nachforderungen und notwendige Nachzahlungen zu vermeiden", sagt Stadt-Pressesprecher Lutz Zimmermann dazu auf Volksstimme-Nachfrage.

Da aber zu diesem Zeitpunkt noch keine Steuer zu entrichten war, hätte das Programm auf den Bescheiden generell und automatisch als alte Steuer beziehungsweise Gebühr "0,00 Euro" ausgewiesen. "Diese automatische Einstellung war nicht zu ändern", erklärt Zimmermann. Ein technisches Problem also.

Der Hersteller der Software wurde von der Stadt Haldensleben nun auf das Darstellungsproblem aufmerksam gemacht. "Ob das Programm daraufhin zugunsten einer verständlicheren Darstellung geändert wird, bleibt abzuwarten", so der Pressesprecher.

Er ergänzt, dass die Bescheide in der Tat fehlerhaft gewesen wären, wenn keine Rechtsbehelfsbelehrung abgedruckt gewesen wäre. Dann hätte sich die Frist zum Einspruch auf ein Jahr verlängert. "Diese Belehrung befindet sich jedoch neben weiteren Hinweisen auf der Rückseite, aber eben nur auf der Rückseite jeder ersten Seite der Bescheide", weist er hin.