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Klinzer Einwohner kritisiert Abschaffung des Wahllokals "Uns Bürgern wird das Wählen schwer gemacht"

Von Carina Bosse 23.01.2014, 02:23

Im Zuge der Kommunalwahlen am 25. Mai wird es für die Orte Klinze, Ribbensdorf und Siestedt nur einen Wahlbezirk und damit auch nur ein Wahllokal geben. Das hat der Stadtrat von Oebis- felde-Weferlingen in seiner jüngsten Sitzung mehrheitlich beschlossen.

Siestedt/Klinze l Gegen diese Entscheidung gibt es nun Widerstand aus den betroffenen Orten. In einem offenen Brief an Silke Wolf (Die Linke), Bürgermeisterin von Oebisfelde-Weferlingen, und den CDU-Bundestagsabgeordneten Manfred Behrens bringt Jens Richter aus Klinze seinen Unmut und den anderer Einwohner zum Ausdruck.

"So sind die Orte Siestedt, Ribbensdorf und Klinze zu einem Wahlbezirk zusammengelegt worden, ohne dies im Vorfeld mit den entsprechenden Ortschaftsräten zu besprechen. Was verspricht man sich von dieser Maßnahme? Bestimmt eine Entlastung der Verwaltung. Aber zu welchem Preis? In Zeiten der eh schon großen Wahlmüdigkeit der Bürgerinnen und Bürger, durch solche Beschlüsse noch weniger Wähler an die Urne zu führen, da sich nun noch weitere Wege zur Stimmabgabe ergeben, kann doch wohl nicht das Ziel einer demokratischen Politik sein", schreibt Jens Richter an die Politiker.

Wie sollen die vielen älteren Bürger, die es in der heutigen Zeit sowieso schon schwer haben, sich zurechtzufinden, diese langen Wege zum Wahllokal zurücklegen, fragt unser Leser weiter. Politikverdrossenheit könne man so nicht überwinden, eher nur fördern.

Höchstwahrscheinlich sei dieser Beschluss des Stadt- rates nicht mehr zu ändern, jedoch sollten die "Beschließer" auch einmal daran denken, dass sie durch die Bürger gewählt wurden, um deren Interessen auf eine demokratischen Art und Weise durchzusetzen, so Jens Richter weiter.

Die Frage nach den rechtlichen Grundlagen für eine Vereinheitlichung des Wahlgebietes Siestedt/Ribbensdorf/Klinze gab die Volksstimme an das Landes-Innenministerium weiter.

Auskunft erteilte Pia Leson, stellvertretende Pressesprecherin und Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit im Innenministerium: "Die wahlrechtlichen Vorschriften sehen vor, dass für die Abgrenzung der Wahlbezirke im Wahlbereich und die Ausstattung der Wahllokale der Bürgermeister zuständig ist (§ 16 Kommunalwahlgesetz des Landes Sachsen-Anhalt, KWG)."

Das Gebiet einer Ortschaft, in diesem Fall Klinze, Ribbensdorf und Siestedt, bildet einen Wahlbereich. Wahlbezirke sind Teile eines Wahlbereichs (§ 2 Abs. 5 KWG). Inwieweit in Gemeinden Wahlbezirke gebildet werden, richtet sich nachdem Kommunalwahlgesetz nach der Größe: "Gemeinden mit mehr als 2500 Einwohnern bilden in der Regel einen Wahlbezirk", informierte Pia Leson. Größere Gemeinden würden nach § 11 der Kommunalwahlordnung in mehrere Wahlbezirke eingeteilt. "Wo und wie diese Wahlbezirke eingerichtet werden, legt allein der Bürgermeister fest", erklärte die stellvertretende Pressesprecherin.

Die Wahlbezirke sollten nach den örtlichen Verhältnissen so abgegrenzt werden, dass allen Wahlberechtigten die Teilnahme an der Wahl möglichst erleichtert wird. Aber: Die Zahl der Wahlberechtigten eines Wahlbezirks darf nicht so gering sein, dass erkennbar wird, wie einzelne Wahl- berechtigte gewählt haben. Für jeden Wahlbezirk bestimmt der Bürgermeister ein Wahllokal, in diesem Fall soll es im Dorfgemeinschaftshaus in Ribbensdorf eingerichtet werden.

Da die ehemaligen Gemeinden Klinze (116 Wahlberechtigte), Siestedt (150 Wahlberechtigte) und Ribbensdorf (164 Wahlberechtigte) zu der Ortschaft Siestedt (=Wahlgebiet) mit insgesamt nur 430 Wahlberechtigten zusammengefasst wurden, sei es nicht zu beanstanden, in den Grenzen dieser Ortschaft auch nur einen Wahlbezirk mit einem Wahllokal zu bilden. Dies auch vor dem Hintergrund, dass die zunehmend erschwerte Besetzung der Wahlvorstände durch freiwillige Wahlhelfer gewährleistet sein muss.