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Entwurf der Hundesteuersatzung im Hauptausschuss diskutiert Staffelung der Steuern geht dem Ausschuss nicht weit genug

Von Carina Bosse 29.01.2014, 02:21

Oebisfelde-Weferlingen l Künftig soll für das gesamte Gebiet der Stadt Oebisfelde-Weferlingen eine einheitliche Hundesteuersatzung gelten. Ihren endgültigen Beschluss im Stadtrat, allerdings erst in der April-Sitzung, brachte am Montag der Hauptausschuss des Stadtrates von Oebisfelde-Weferlingen ein Stück weit auf den Weg.

Während die Stadtverwaltung ihre Hausaufgaben gemacht und einen Entwurf ausgearbeitet hatte, brachte Ausschussmitglied Bernd Schuster (SPD) am Montag im Weferlinger Rathaus einige ergänzende Vorschläge in die Diskussion um den Inhalt ein.

So geht es ihm zunächst um eine gesonderte Steuer für sogenannte "gefährliche Hunde". Welche Rassen das sind, hat der Gesetzgeber genau bezeichnet. "Solche Hunde werden in vielen anderen Kommunen mit höheren Steuern belegt", hatte Bernd Schuster recherchiert.

Der Satzungsentwurf sieht Steuern für den ersten Hund von 50 Euro, für den zweiten Hund von 60 Euro und für jeden weiteren Hund von 70 Euro jährlich vor.

Bernd Schusters nächster Vorschlag: die Staffelung vom 1. zum 3. und jeden weiteren Hund höher ansetzen, um zu vermeiden, dass zu viele Hunde auf einmal gehalten werden.

Er regte außerdem die Erhebung einer Zwingersteuer an, wie sie in anderen Kommunen längst eingeführt sei.

Was das Alter der Hunde angeht, habe er so seine Bedenken, sagte der Oebisfelder, ob das immer genau feststellbar sei. Hintergrund seiner Anmerkung ist, dass die Stadt die Steuerpflicht erst für das Halten von Hunden einführen möchte, die älter als drei Monate sind.

Er vermisse außerdem im Satzungsentwurf eine Gefahrenabwehr und Ordnungspflicht. Damit könne jeder Halter und Hundeführer, der die Hinterlassenschaften seines Vierbeiners nicht unverzüglich beseitigt, auf die satzungsmäßige Pflicht zur Reinigung hingewiesen werden.

Ausschussmitglied Kerstin Dörfel (Parteilose Wähler) wies darauf hin, dass es notwendig sei, bei der Neuanmeldung von Hunden eine Haftpflichtversicherung vorzulegen. Da das jedoch schon anderweitig gesetzlich geregelt ist, müsse dieser Punkt nicht Bestandteil der Hundesteuersatzung in der Einheitsgemeinde werden, so die Auskunft von der Verwaltung.

Ansonsten fanden die Anregungen von Bernd Schuster breite Zustimmung im Gremium.

Mit diesen Vorschlägen sollte sich nun auch noch der Finanzausschuss des Stadtrates hinsichtlich der finanziellen Aspekte beschäftigen, ehe alle Ortschaftsräte noch dazu angehört werden.