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Streit um Nutzungsgebühren für das Schackensleber Vereinsheim Bittere TSV-Pille für die "Hopfenläufer"

Von Maik Schulz 12.02.2014, 01:14

Frustriert sind die Schackensleber "Hopfenläufer". Sie haben sich vom örtlichen TSV getrennt und wollen nun als eigener Verein das Vereinsheim im Dorf nutzen. Der TSV verlangt dafür eine Gebühr. Der Laufverein will wissen wofür.

Schackensleben l "Wie willkommen ist ein neuer Verein der Gemeinde? Das ist unsere Grundsatzfrage", polemisierte Tom Scheschonk von den "Hopfenläufern" im Schackensleber Ortschaftsrat. Lange haben sich die "Hopfenläufer" auf ihre Eigenständigkeit vorbereitet. Im April 2013 hatten sie ihr Streben nach Eigenständigkeit vom TSV Schackensleben Gemeindebürgermeisterin Steffi Trittel mitgeteilt und um eine Regelung der Nutzung des Vereinsheims gebeten. Der TSV-Vorstand wurde im September unterrichtet und der Austritt fristgemäß erklärt.

Seit Anfang 2013 bezahlt die Gemeinde die Betriebskosten für alle Sport- und Vereinsheime der Hohen Börde. Die Mitte 2013 von der Bürgermeisterin beabsichtigte Vereinheitlichung der Nutzungssatzungen für alle Sport- und Vereinsheime der Hohen Börde ist aber bis heute nicht vollzogen.

Laufsportverein pocht auf Transparenz für Gebühr

Inzwischen ist die Laufgruppe "Hopfen" ein rechtlich anerkannter Verein. Geregelt ist eine Nutzung des Schackensleber Vereinsheims durch die 55 - sportlich sehr erfolgreichen - "Hopfenläufer" nicht.

Das Verhältnis zum TSV-Vorstand unter dem Vereinsvorsitzenden Michael Richter ist angespannt, wohl auch aus Gründen, die zur Abspaltung der Laufgruppe geführt hatte.

Ein erstes Angebot des TSV vom November zur Nutzung schlug der neue Lauf-Verein aus, "weil uns die Transparenz für die Nutzungsgebühr seitens des TSV fehlte. Auch denken wir, dass die Gemeinde als Eigentümer der Sportstätten unser erster Ansprechpartner ist", erklärte Scheschonk.

Ist sie aber nicht. Denn: Seit 2003 regelt ein für 25 Jahre abgeschlossener Vertrag die Nutzung des damals mit Fördermitteln neu gebauten Schackensleber Vereinsheims. Vertragspartner der Gemeinde Schackensleben (und heute der Hohen Börde als Rechtsnachfolger) sind der TSV, der Reit-, der Angel-und der Rassegeflügelzuchtverein des Dorfes. Die Verwaltung des Vereinsheims übernimmt laut jenem Nutzungsvertrag der TSV. Er bleibt bis zu einer Neufassung dieses Nutzungsvertrages erster Ansprechpartner.

Ortsbürgermeister: Schnelle Lösung nur durch guten Willen

Eine Neufassung des Nutzungsvertrages soll laut Angaben von Ortsbürgermeister Ernst Daenecke auf den Weg gebracht werden. Dieser Vertrag könnte Mustercharakter für die ganze Hohe Börde haben. Das Vereinsheim würde dann allen Vereinen der Hohen Börde offenstehen.

"Wir werden uns Anfang März zu einer Anhörung mit allen Schackensleber Vereinen zusammensetzen, um einen neuen Vertrag auf den Weg zu bringen. Es muss auch der alte Vertrag mit Zustimmung der Vertragspartner aufgelöst werden. Anschließend müssen die Ausschüsse der Hohen Börde über den neuen Vertrag beraten. Mit einem Gemeinderatsbeschluss ist frühestens Anfang Mai zu rechnen. Bis dahin muss eine Übergangslösung für die jetzt entstandene Situation bei uns her. Die kann nur zustande kommen, wenn alle Parteien guten Willen zeigen. Nur das geht schnell. Konfrontation wird keine Lösung bringen. Das habe ich bereits im November erklärt. Es gibt auch keine rechtliche Verpflichtung für den TSV offenzulegen, wofür er die verlangte Nutzungsgebühr nimmt. Das ist wie in einem Hotel, da kann auch kein Gast eine detaillierte Auflistung der Kosten für sein Hotelzimmer verlangen."

Der neue Schackensleber Lauf-Verein um den Vereinsvorsitzenden Swen Conrad pocht aber weiter auf Transparenz der vom TSV verlangten Gebühr. Das Argument: "Darauf hat auch jeder Mieter gegenüber einem Vermieter Anspruch."

TSV-Vorsitzender macht im Ortsrat "letztes Angebot"

Über einen von der Gemeinde Hohe Börde mit der Regelung des Problems inzwischen beauftragten Anwalt hat der TSV den Läufern eine Nutzungsgebühr von 24 Euro pro Nutzungstag vorschlagen lassen.

"Wir lehnen diese Gebühr so lange ab, bevor uns nicht nachgewiesen worden ist, wofür wir diese zu bezahlen haben", erklärte Swen Conrad im Ortsrat.

Eine von dem Gemeindeanwalt vorgeschlagene kostenlose Übergangsnutzung bis Ende Januar ist inzwischen abgelaufen. Der Gebührenvorschlag des Anwalts (24 Euro) erfolgte am Freitag, 31. Januar, mit der Aufforderung, sich bis zum darauffolgenden Montag, 3. Februar, zu erklären. Die Hopfenläufer baten schriftlich um eine Fristverlängerung und erneuerten darin ihre Forderungen. "Die Winterferien hatten am 31. Januar begonnen, unser Vorstand konnte über ein Wochenende nicht einberufen werden. Deshalb der Antrag auf Fristverlängerung."

Knapp eine Stunde vor Trainingsbeginn am 3. Februar untersagte der Anwalt den Hopfenläufern per E-Mail den Zugang. Seitdem stehen die "Hopfenläufer" vor einer verschlossenen Vereinsheimtür.

Im Ortschaftsrat hat der TSV-Vorsitzende Michael Richter eine abgesenkte Gebühr von 17 Euro "als letztes Angebot" gemacht. Damit werden laut Michael Richter die Reinigungskosten bestritten. Diese werden von der Gemeinde nicht übernommen.

Heute wird der Vorstand der Hopfenläufer über das Angebot und das weitere Vorgehen beraten.