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Ehrung von Bürgern soll möglich sein Stadt erwägt, ein Goldenes Buch einzuführen

Von Carina Bosse 14.02.2014, 02:18

Mit einem Goldenen Buch der Stadt Oebisfelde-Weferlingen und der Möglichkeit von Ehrenbürgerschaften sollen Bürger für ihr Engagement gewürdigt werden. Der Stadtrat gab seine Zustimmung für die Schaffung der Voraussetzungen.

Oebisfelde-Weferlingen l Mehrheitlich hat der Stadtrat von Oebisfelde-Weferlingen in seiner Sitzung am Mittwochabend die Ausarbeitung einer "Ehrensatzung" begrüßt. "Wir halten das für eine gute Sache, bitten aber darum darauf zu achten, dass die Satzung eine Regelung für alle Orte der Einheitsgemeinde sein muss", sagte Steffen Wetterling für seine UWG-Fraktion. Hintergrund seines Einwandes: Die Stadt hatte, um ein Beispiel zu geben, die Ehrensatzung der Stadt Ludwigslust besorgt, die den Stadträten vorgelegt wurde, aber nicht 1:1 übernommen werden kann, sondern auf die Einheitsgemeinde zugeschnitten werden soll.

Auch Stadträtin Angela Leuschner (SPD) begrüßte den Vorstoß, verdienstvolle Bürger auf diese Weise ehren zu können. Allerdings missfiel ihr, dass man auch für einen solchen Akt eine Satzung ausarbeiten müsse: "Brauchen wir für alles eine Satzung", fragt sie. Als gute Möglichkeit, ehrenamtliches Engagement auf diese Weise zu würdigen, sieht Martin Herrmann (parteilos)die Chance, damit künftig Ehrenbürgerschaften verleihen zu können. Ebenso begrüßte Stadtratsvorsitzender Hans-Werner Kraul (CDU) die Idee. Entstanden war die Frage nach dem Wie von Ehrungen und der Würdigung des Ehrenamtes aus einer Diskussion im Hauptausschuss.

Dort war bedauert worden, dass es weder einen Neujahrsempfang noch eine andere Möglichkeit in der Einheits- gemeinde gibt, das Ehrenamt zu würdigen. Außerdem gibt es im Rathaus immer wieder Anfragen zur Nutzung des Wappens, war von der Verwaltung zu erfahren.

Mittels einer Satzung könnten Fragen wie diese geregelt werden. In der Ludwigsluster Mustersatzung beispielsweise ist geregelt, wie und wann die Ehrenbürgerschaft verliehen werden kann, wer ein Vorschlagsrecht hat, wer sich in das "Goldene Buch" eintragen darf oder für welches Engagement eine Ehrenurkunde gewährt werden kann. Auch die Nutzung des Stadtwappens und die Entscheidung darüber lässt sich so eindeutig regeln.

Ohne Gegenstimmen bei fünf Enthaltungen wurde die Stadtverwaltung vom Stadtrat beauftragt, eine entsprechende Satzung vorzubereiten.