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66-Jähriger vom Vorwurf der Fahrerflucht freigesprochen / Hundehalter hatte auf den Fahrer eingeprügelt Hund überfahren und geflüchtet - Senior freigesprochen

Von Roswitha Franz 19.02.2014, 01:17

Haldensleben l Das Amtsgericht Haldensleben hat einen 66-Jährigen vom Vorwurf der Unfallflucht freigesprochen. Der Mann hatte am 17. Juli 2013 gegen 21 Uhr mit seinem Pkw in der Haldensleber Holzmarktstraße einen unangeleinten kleinen Hund überfahren, der kurz vor ihm über die Straße gelaufen war. Er hielt an, öffnete die Fahrertür und wurde vom Hundehalter mit Faustschlägen ins Gesicht traktiert. In Panik gab der 66-Jährige Gas und fuhr über Umwege nach Hause - mit der Angst im Nacken, dass ihn der aggressive Mann mit dem Auto verfolgt.

Traumatisiert kühlte er im Haus seine schmerzende Platzwunde am Kopf mit einem Eisbeutel und trank auf den Schreck ein Bier und einen kleinen Schnaps. Bereits eine Stunde nach dem Unfall gegen 22 Uhr stand die Polizei vor seinem Haus und beschlagnahmte nach dem Alkoholtest mit gemessenen 0,3 Promille seinen Führerschein.

Wenige Wochen später flatterte dem Senior Post von der Staatsanwaltschaft ins Haus mit dem "Friedensangebot", das Ermittlungsverfahren wegen Alkohols am Steuer und Fahrerflucht gegen 250 Euro Geldauflage einzustellen. Das wollte der Mann nicht akzeptieren. Er begründete die Ablehnung schriftlich und legte gegen den folgenden Strafbefehl mit 350 Euro Geldstrafe Einspruch bei Gericht ein.

Im Strafbefehlsverfahren ging es vor allem um den Vorwurf, dass sich der 66-Jährige nach dem Unfall nicht unverzüglich bei der Polizei gemeldet hatte. Entscheidend sei die Zeit vom Unfall bis zum Eintreffen der Beamten in seinem Haus, also die eine Stunde von 21 bis 22 Uhr. "Ich wäre am nächsten Morgen zur Polizei gegangen", versicherte der Mann damals gegenüber den Beamten und auch vor Gericht. Aus Angst vor dem auf ihn einprügelnden Hundehalter habe er einfach nur weg gewollt und sei völlig traumatisiert gewesen.

Für die Richterin am Amtsgericht handelte es sich hier "nicht um den üblichen Fall von Fahrerflucht". Es komme stets auf die Situation an, der Pkw-Fahrer habe sich in diesem Fall berechtigt und nachvollziehbar vom Unfallort entfernt, und es gehe letztendlich nur um eine Stunde. Der lange Atem des Seniors hat sich also gelohnt. Auf Entschädigung für die einwöchige Sicherstellung des Führerscheins verzichtete er.