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Einheitliche Satzung für Bello & Co. tritt ab dem 1. Januar 2015 in Kraft Hundesteuer ist nun beschlossene Sache

Von Anett Roisch 30.04.2014, 03:17

Die erhöhten Abgaben für Bello Co. sollen ab dem 1. Januar 2015 in der Hundesteuersatzung der Stadt Oebisfelde-Weferlingen greifen. Heftig haben die Räte über Änderungen der Satzung diskutiert.

Oebisfelde/Weferlingen l Mit der Bildung der Stadt Oebisfelde-Weferlingen wurde im Gebietsänderungsvertrag festgeschrieben, dass die neue Hundesteuersatzung bis zum 1. Januar 2015 in Kraft zu setzen ist. Eine ganze Liste mit Vorschlägen zur Ergänzung der Hundesteuersatzung hatte Stadtrat Bernd Schuster (SPD) für die jüngste Sitzung des Stadtrates zusammengetragen. Darunter war auch ein Vorschlag für eine Zwingersteuer, die Ermäßigungen für die Vierbeiner von Hundezüchtern vorsieht. Hundezüchter können demnach einen Antrag stellen und müssen nach Genehmigung für ihre Lieblinge nur die Hälfte zahlen. Diese rassenreinen Hunde müssen allerdings in einem anerkannten Zucht- und Stammbuch eingetragen sein. Stadtrat Jürgen Böttcher (CDU) ergänzte: "Wenn jemand Hunde züchtet, dann hat er auch alte Tiere. Hunde dürfen nur bis zum achten Lebensjahr in der Zucht sein. Ich stelle den Antrag, dass dem Züchter der Hunde, die über acht Jahre alt sind, die Hälfte der Hundesteuer weiter erlassen wird." Stadträtin Editha Bernick (parteilos) meldete sich zu Wort: "Wenn die Hundezucht als Gewerbe angemeldet ist, dann nehmen die Züchter doch auch Geld mit ihren Hunden ein. Und warum sollen dann Hundezüchter auch noch Vergünstigungen bekommen? Das ist doch ein Widerspruch. Die Stadt ist auf die Einnahmen aus der Hundesteuer angewiesen." Böttcher entgegnete, dass die Hundezüchter auch jede Menge Ausgaben haben. Wenn bei der Zucht zum Ende plus minus null rauskommt, wären die Züchter schon zufrieden.

Während Schuster in der Satzung alle Hunderassen, die als gefährlich eingestuft werden, auflisten wollte, machte Böttcher den Vorschlag, auf die Gefahrenabwehrverordnung des Landes Sachsen-Anhalt zu verweisen. Dort wären nämlich die Hunderassen, die zu den gefährlichen zählen, genau definiert.

Stadtrat Uwe Peters (UWG) sprach sich gegen den Vorschlag aus, Hunde, die von zugelassenen Unternehmen des Bewachungsgewerbes zur Ausübung des Wachdienstes benötigt werden, steuerlich zu begünstigen. "Da ist der Hund eine Art Arbeitsmittel. Ich kriege auch keine Vergünstigung, wenn ich mir Werkzeug kaufe", erklärte der Stadtrat. Editha Bernick ergänzte: "Die Unternehmer können diese Kosten auch betrieblich von der Steuer absetzen." Auch mehrheitlich wurde diese Vergünstigung abgelehnt. Auch für Jagdhunde gibt es laut Satzung keine Ermäßigungen.

Schuster forderte, dass auch die Pflichten der Hundehalter festgeschrieben werden. Hundehalter sollen - seiner Meinung nach - stärker dazu gezwungen werden, den Kot ihrer Vierbeiner auf Straßen und Plätzen unverzüglich zu beseitigen. Das stehe allerdings schon in der Gefahrenabwehrverordnung.

Einheitsgemeinde-Bürgermeisterin Silke Wolf (Die Linke) verwies darauf, dass der Finanzausschuss sich im Vorfeld ausgiebig mit dem Thema beschäftigt hat. Sie stellte den Antrag, dem Satzungsentwurf des Fachausschusses ohne weitere Ergänzungen zu folgen. Dies wurde mehrheitlich abgelehnt. Mehrheitlich stimmten die Stadträte für die Zwingersteuer und auch für die Vergünstigung für die über achtjährigen Zuchthunde, die im Zwinger weiter ihren Lebensabend verbringen.

Die Steuern für einen Hund betragen nun 50 Euro, für den zweiten 60 Euro und für jeden weiteren 70 Euro. Für gefährliche Hunde müssen 300 Euro bezahlt werden. Für jeden angemeldeten Hund wird eine Hundesteuermarke ausgegeben. Bei Verlust der Marke wird dem Halter eine Ersatzmarke zum Selbstkostenpreis ausgehändigt.