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Calvörder Rat diskutiert über Sondergebührensatzung Plakatwerbung für Vereine kostenfrei?

Von Anett Roisch 12.05.2014, 03:30

Sollen gemeindeeigene Vereine für ihre Plakatwerbungen Gebühren an die Kommune zahlen? Diese Frage stellten sich die Mitglieder des Calvörder Gemeinderates.

Calvörde l Die Plakatierung zum Feuerwehrfest in Klüden, das vom 18. bis zum 20. Juli stattfinden soll, war in der jüngsten Ratssitzung Anlass für die Calvörder Gemeinderäte über die Sondergebührennutzungssatzung der Gemeinde Calvörde zu diskutieren. Die Gebühr für ein Plakat soll laut Satzung pro Tag 50 Cent kosten. Eine Mindestgebühr von 10 Euro sei zu entrichten. Der Kulturbund Klüden hat den Antrag auf Gebührenbefreiung beim Ordnungsamt gestellt.

Calvördes Bürgermeister Volkmar Schliephake (CDU) wies darauf hin, dass es in der Satzung eine Billigkeitsregelung gibt. Das heißt, wenn die Sondernutzungsgebühr im Einzelfall eine unwillige Härte darstellt oder die Sondernutzung im öffentlichen Interesse liegt, so kann die Gemeinde eine Stundung, eine Ermäßigung oder einen Erlass gewähren. Schliephake gab zu bedenken, dass die Gemeinde ein Haushaltskonsolidierungskonzept aufgestellt hat. "Wir gehen deshalb zunehmend mit den Zuwendungen für die Vereine moderat um. Wir stellen den Vereinen zwar noch finanzielle Mittel zur Verfügung, um Veranstaltungen zu organisieren, aber sie müssen auch für die Werbung in ihrer eigenen Gemeinde bezahlen", schilderte der Bürgermeister. In der benachbarten Mitgliedsgemeinde Flechtingen wäre es vergleichsweise so, dass dort für Plakatwerbung keine Gebühren erhoben werden.

Gemeinderat Lutz Fauter aus Grauingen (CDU) fragte nach: "Wenn Flechtingen keine Gebühren erhebt, warum müssen wir das tun?" Darauf hatte der Chef der Gemeinde Calvörde eine Antwort: "Wir haben diese Sondergebührennutzungssatzung mit dem Passus beschlossen. Wir können aber über den Einzelfall entscheiden."

Gemeiderat Thomas Lange (FWG) aus Wegenstedt dazu: "Die Vereine haben schon kein Geld. Da wäre es Blödsinn, wenn sie für ihre Plakatwerbung noch bezahlen müssen. Das sollte prinzipiell kostenlos gemacht werden. Sonst ist bald gar nichts mehr los." Er erinnerte daran, dass auch der Nachbarort Etingen, der zur Stadt Oebisfelde-Weferlingen gehört, schon mal um eine Gebührenermäßigung gebeten hatte. Lange schlug vor, die Vereine nur zur Kasse zu bitten, wenn sie eine Woche nach der Veranstaltung die Plakate noch nicht wieder abgenommen haben.

Robert Becker (CDU), Gemeinderatsmitglied aus Calvörde, ergänzte: "Wenn jemand auf Privatinitiative eine Veranstaltung für die Öffentlichkeit auf die Beine stellt, sollte man ihn nicht mit so einer Gebühr belangen."

Reinhard Hoffmann (FWG), Gemeinderatsmitglied aus Klüden, stimmte seinen Amtskollegen zu. "Ich finde es gut, wenn die Orte der Gemeinde von den Gebühren für die Plakatwerbung befreit werden. Man muss aber vielleicht gucken, ob man nicht bei Orten, die nicht zur Gemeinde gehören, anders vorgeht", sagte Hoffmann. Schliephake gab zu bedenken, dass es ein Gleichbehandlungsprinzip gäbe, wonach vielleicht keine Unterschiede zwischen gemeindeeigenen und anderen Vereinen gemacht werden dürfen.

Schliephake betonte, dass das Feuerwehrfest in einem hohen öffentlichen Interesse steht. Er schlug vor, die Gebühr in diesem Fall zu erlassen. Einstimmig legten die Räte fest, dass der Klüdener Kulturbund keine Plakatgebühren zahlen muss.

Außerdem sollen Mitarbeiter des Ordnungsamtes der Verbandsgemeinde Flechtingen zur nächsten Gemeinderatssitzung einen Vorschlag zur Änderung der Sondergebührennutzungssatzung erarbeiten, um eventuell regelmäßige Einzelfallentscheidungen überflüssig zu machen.