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Neue Geschäftsordnung und neue Hauptsatzung beschlossen / Wertuntergrenzen für Stadtratsbeschlüsse erhöht Wahre Antragsflut und Rote Karten

05.07.2014, 01:19

Haldensleben (jk) l Zur neuen Legislaturperiode am 1. Juli 2014 ist in Sachsen-Anhalt auch das Gesetz zur Reform des Kommunalverfassungsrechts in Kraft getreten. In diesem Zusammenhang muss sich auch der Stadtrat Haldensleben eine neue Geschäftsordnung und eine neue Hauptsatzung geben.

Da allerdings die Beschlussvorlagen der Verwaltung nicht im Vorfeld mit den einzelnen Fraktionsvorsitzenden diskutiert werden konnte, stellte "Die Fraktion" eine wahre Flut an Änderungsanträgen. Gerade bei der Hauptsatzung blieb kaum ein Paragraph von Änderungswünschen verschont.

So wollte Die Fraktion unter anderem die Wertgrenzen bei über- und außerplanmäßigen Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen sowie für Rechtsgeschäfte, ab denen der Stadtrat zu entscheiden hat, wieder deutlich absenken. Wegen der Geldentwertung in den vergangenen 25 Jahren hatte die Verwaltung eine Anpassung der Wertgrenzen nach oben vorgesehen. "Wir statten mit den hohen Summen den Bürgermeister mit einer ungeheuren Machtfülle aus", befürchtete "Die Fraktion"-Vorsitzende Regina Blenkle (FUWG) den Verlust der Kontrollfunktion für den Stadtrat. "Dies ist eine Abwertung unserer Arbeit", fand auch Boris Kondratjuk (Bürger für Bürger), Vorsitzender der Bürgerfraktion, dass die von der Verwaltung vorgeschlagenen Summen für viel zu hoch seien.

"Auch der Bürgermeister kann nicht einfach Geld ausgeben, wie er will, sondern muss sich auch an den Haushalt halten", argumentierte Eichler.

Wie bei vielen anderen Änderungsanträgen auch, welche Die Fraktion stellte, hatten die Fraktionen von CDU, Linke und SPD recht wenig Diskussionsbedarf. Ihre Reaktion auf die Anträge war in den meisten Fällen geschlossen die Rote Karte.