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Kinderbetreuungseinrichtungen aus baulicher Sicht auf dem Prüfstand Investitionsbedarf soll nach Zustand festgelegt werden

Von Carina Bosse 26.07.2014, 03:13

Das Land will alle Kinderbetreuungseinrichtungen und Grundschulen bis 2020 energetisch saniert haben. Acht Einrichtungen in Oebisfelde-Weferlingen haben nach Stadteinschätzung einen dringlichen Bedarf.

Oebisfelde-Weferlingen l Was für die freien Träger von Kindertagesstätten und Horten bereits gilt, nämlich Vereinbarungen mit dem Landkreis als Träger der öffentlichen Jugendhilfe abzuschließen, soll nun auch im Investitionssektor für Kindereinrichtungen in städtischer Trägerschaft gelten. Der Bauausschuss der Stadt Oebisfelde-Weferlingen hat sich darum in seiner Sitzung am Donnerstag mit diesem Thema befasst. Grundsätzlich geht es darin darum, einen Bedarf für die zwölf städtischen Einrichtungen zu erfassen und in eine Dringlichkeitsliste einzuordnen. Das soll über ein Planungsbüro erfolgen, darauf verständigten sich die Mitglieder des Bauausschusses mehrheitlich bei einer Enthaltung.

Die Stadtverwaltung hatte in Vorbereitung der Sitzung bereits eine Liste mit allen Horten und Kindergärten, aber auch den Grundschulen erarbeitet, die einen unmittelbaren Bedarf von acht Einrichtungen verdeutlichten.

Der Landkreis fordert den Nachweis des Investitionsbedarf durch jeweils drei Kostenvoranschläge. Das sei jedoch nicht praktikabel, sagte Bauamtsleiter Uwe Dietz zur Erläuterung. Denn der Kostenaufwand sei normalerweise durch eine Kostenschätzung nachzuweisen. "Diese Leistungen sollten von einem externen Planer ermittelt werden", so Uwe Dietz, der jedoch gleichzeitig darauf verwies, dass Mittel dafür im Haushalt dieses Jahres nicht vorgesehen seien.

"Es geht immer auch um die Finanzierbarkeit", meinte der Bauamtsleiter. Zunächst gehe man von einem Zeitraum von zwei Jahren aus, doch dann sei der Bedarf natürlich fortzuschreiben.

"Ein solches Paket lässt sich nur scheibchenweise umsetzen", bekräftigte Bürgermeisterin Silke Wolf (Die Linke). Auch die Kalkulation der Elternbeiträge dürfe man dabei nicht aus den Augen verlieren, denn sie seien Bestandteil der Finanzierung. "Das ist ein Ritt auf der Rasierklinge", betonte die Bürgermeisterin.

Für die Kindertagesstätten hat die Stadt einen kurz- und mittelfristigen Bedarf vor allem für die Villa Kunterbunt in Oebisfelde, die Drömlingsspatzen in Rätzlingen, die Hagenwichtel in Walbeck, die Drömlingsstrolche in Bösdorf und die Mühlenstrolche in Etingen gesehen. Bei den Grundschulen sind es die Häuser in Rätzlingen sowie in Weferlingen das Haupt- und das Nebengebäude. Mittelfristig heißt, in den kommenden fünf Jahren.

Bauamtsmitarbeiterin Sabine Fischer erläuterte: "Insbesondere aus energetischer Sicht sollen alle Einrichtungen, also auch die Grundschulen, bis 2020 auf den neuesten Stand gebracht werden." Dieses ehrgeizige Ziel untermauert das Land mit einer geplanten Fortsetzung der Stark-III-Förderung, allerdings ohne schon eine feste Zusage oder eindeutige Richtlinien zur Förderung von der Europäischen Union zu haben, mit der das Programm cofinanziert wird. "Anbau und Erweiterungen werden damit nicht gefördert", betonte Sabine Fischer. Was wirklich förderfähig sei, bleibe abzuwarten. Anfang 2015 würden die Förderrichtlinien voraussichtlich erst vorliegen. "Bei der Ausarbeitung der Tabelle haben wir uns am Bedarf orientiert", sagte sie.

"Dabei sind so viele Sachen zu berücksichtigen, da muss ein Planer einbezogen werden", meinte Bauausschussmitglied Volker Marquardt (CDU) und wies darauf hin, dass es für die Grundschule Weferlingen bereits entsprechende Unterlagen gebe.

Bogumila Jacksch (UWG) hingegen meinte, dass die Häuser und ihr Bedarf doch bekannt seien und die Stadt wisse, was zu machen sei.

Hierzu nannte Silke Wolf ein Beispiel: "Bei den konkreten Festlegungen muss ein Planer einbezogen werden." Wenn bei der Villa Kunterbunt außen eine Brandschutztreppe ausreiche oder weitere brandschutztechnische Einrichtungen gebaut werden, müsse vorher klar sein, ob die Statik dafür ausreicht. So etwas könne und dürfe das Bauamt gar nicht leisten.

Die Vorgaben des Landkreises sind zeitlich eng gefasst: Bis zum 30. August müssen die Zuarbeiten für die Kindereinrichtungen und Horte beim Fachdienst Jugend vorliegen, bis zum 25. September der Bedarf für die Grundschulen im Schulamt. Das Ministerium fordert die entsprechenden Unterlagen bis zum 30. September ab.