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Mann aus Mali soll in die Niederlande überstellt werden / Heirat mit Magdeburgerin angestrebt Kirchenasyl in Wolgast als Rettung auf Zeit

Von Alexander Dinger und Marita Bullmann 21.08.2014, 01:15

Mohamed Camara aus Mali soll abgeschoben werden. Der junge Mann war 2012 in die Asylbewerberunterkunft in Harbke gezogen. Da er über die Niederlande nach Deutschland kam, muss im Nachbarland über seinen Antrag entschieden werden. Mohamed Camara hat Kirchenasyl gefunden und will eine Magdeburgerin heiraten.

Magdeburg/LandkreisBörde l Ein aus Mali stammender Asyl- bewerber, der seit 2012 in der Unterkunft in Harbke gemeldet ist, sollte am vergangenen Freitag in die Niederlande überstellt werden. Die Entscheidung, dass Mohamed Camara - der unter einem anderen Namen in den Niederlanden eingereist ist - abgeschoben wird, hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge getroffen. Dabei handelt es sich um eine "Dublin-Überstellung". Heißt: Camara wird in das Land zurückgeschickt, in dem er innerhalb der EU das erste Mal erfasst worden ist. Weil Camara als integriert gilt, sorgt der Fall für Diskussionen.

Zur Vorgeschichte: Mohamed Camara ist der Asylbewerberunterkunft in Harbke zugewiesen, damit ist auch die Ausländerbehörde des Landkreises Börde zuständig, er konnte sich jedoch im ganzen Bundesland frei bewegen, so ist die Gesetzeslage, erläutert Daniel Görges, Sachgebietsleiter der Ausländerbehörde des Landkreises Börde. So hat er sich wahrscheinlich hauptsächlich in Magdeburg aufgehalten, wo er sich auch gesellschaftlich engagierte.

Eilantrag vor Gericht gescheitert

Am 9. Mai dieses Jahres wurde Camara etwa beim 11. "freistil-Jugendwettbewerb" der Deutschen Jugend in Europa (DJO) mit seinem Projekt "Afrikanische Metropolen" ausgezeichnet. Camara hatte sich damals gegen 700 Mitbewerber durchgesetzt und den Preis in der Kategorie "Gesellschaft und politisches Leben" gewonnen. Die Laudatio hielt damals der Bundestagsabgeordnete Karamba Diaby (SPD) aus Halle. In dem Projekt organisierte Camara Workshops über das moderne Afrika in Jugendeinrichtungen und Schulen. Ein Projektträger war die Aktion Mensch. Er gab laut Flüchtlingsrat Sachsen-Anhalt Übersetzungskurse in der Integrationshilfe Magdeburg und sprach im Zusammenhang mit Afrika-Projekten in Schulen und Jugendklubs. Außerdem soll Camara mit einer Magdeburgerin verlobt sein, eine Heirat stand kurz bevor.

Ein Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht Magdeburg (AZ 1B894/14MD), um die Abschiebung zu verhindern, war in der vergangenen Woche gescheitert. Christine Bölian vom Flüchtlingsrat kritisierte die Entscheidung. "Wir fordern eine Aussetzung der Über- stellung bis zur Eheschließung", sagt sie. Ein Mitarbeiter des Standesamtes Magdeburg bestätigte, dass man alle Unterlagen erhalten und an die malische Botschaft geschickt habe. Dort würden die An- gaben geprüft. In Deutschland brauchen Ausländer ein Ehefähigkeitszeugnis. In diesem Fall braucht Camara das aus Mali, da er dem dortigen Recht unterliegt. Am Ende muss ein Gericht entscheiden, ob die Ehe geschlossen werden kann und Camara doch noch in Deutschland bleiben darf.

Mohamed Camara ist vor seiner Abschiebung nach Wolgast in Mecklenburg-Vorpommern geflüchtet. Dort bekam er Kirchenasyl. Der Pastor in der Evangelischen Kirchen- gemeinde St. Petri, Jürgen Hanke, bestätigte der Volksstimme am Telefon, dass sich Camara bei ihm in der Gemeinde aufhält. Gleichzeitig übte Hanke Kritik an den Behörden. "Man kann so nicht mit Menschen umgehen", sagt er. Das Kirchengelände in Wolgast kann Camara derzeit nicht verlassen.

Am Telefon bestätigte er, dass er wohlauf ist. Wie es nun weitergeht, wisse er allerdings nicht. Er und seine Verlobte warten derzeit auf einen Termin des Standesamtes Magdeburg. Ist der bekannt, wäre die Bewertung des Falles eine andere, die Abschiebung könnte ausgesetzt werden.

"Die Lage für Mohamed Camara ist prekär, da er abhängig vom Schutz des Kirchenasyls ist", sagt Christine Bölian vom Flüchtlingsrat. Rechtlich ist wie die geplante Heirat auch die Bewertung des Kirchenasyls schwierig. Denn Kirchen besitzen kein Sonderrecht. Wobei hier eine moralische Komponente hinzukommt. Es wäre sehr ungewöhnlich, wenn etwa eine Abschiebung durch Behörde und Polizei in einem Kirchengebäude durchgesetzt würde. Angeblich soll keine Gemeinde in Sachsen-Anhalt bereit gewesen sein, dieses Risiko zu tragen, weshalb Camara nach Wolgast flüchtete.

"Die Polizei werden wir nicht in die Kirche schicken", sagt Daniel Görges von der Ausländerbehörde. "Herr Camara kann sich entsprechend der rechtlichen Bestimmungen frei im Land Sachsen-Anhalt bewegen. Der Aufenthalt in Mecklenburg-Vorpommern ist ihm nicht gestattet." Die Ausländerbehörde sei grundsätzlich an die Entscheidungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge gebunden, erläutert Görges. Das Bundesamt habe den in Deutschland gestellten Asylantrag geprüft und als unzulässig zurückgewiesen, da die Niederlande sich als zuständig erklärt haben.

Behörden über geplante Hochzeit informiert

Damit liege eine vollziehbare Abschiebungsanordnung vor. Die Anmeldung einer Eheschließung würde die Umsetzung dieser Abschiebungs- anordnung nicht hemmen. Er habe aber die übergeordneten Behörden über den Sachverhalt informiert, sagt Görges.

Wenn Mohamed Camara trotz Abschiebungsanordnung hier heiratet, kann er danach einen Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels für die BRD stellen, so Görges weiter: "Dieser Antrag wäre im behördlichen Verfahren auf das Vorliegen der Erteilungsvoraussetzungen zu prüfen." Ein Ergebnis könne aber nicht vorweggenommen werden, hieß es dazu.