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Wer Niederschläge in öffentliche Gewässer leitet, muss künftig dafür zahlen Mehr Kosten für Grundstückseigner

Von André Ziegenmeyer 13.09.2014, 03:11

Fast alle Grundstücks- eigentümer und Erbbauberechtigten müssen in Zukunft mit zusätzlichen Kosten rechnen. Hintergrund ist die Einleitung von Niederschlägen in Gewässer II. Ordnung. Bisher hat die Stadt die dafür anfallenden Beiträge selbst bezahlt. Das wird sich nun ändern.

Haldensleben l "Alles wird gut, auch wenn es für Grundstückseigentümer und Erbbaurechtler vordergründig teurer wird", betonte Dezernent Henning Konrad Otto auf der jüngsten Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Landwirtschaft, Forsten und Abwasserangelegenheiten.

In der Vergangenheit galt folgender Sachverhalt: In einem Gebiet, zu dem 15 Gemeinden gehören, sorgt der Unterhaltungsverband "Untere Ohre" dafür, dass öffentliche Gewässer II. Ordnung in einem ordnungsgemäßen Zustand bleiben und nicht etwa zuwachsen oder verstopfen. Zum Verbandsgebiet gehört auch die Stadt Haldensleben. Zu den Gewässern II. Ordnung wiederum gehört im Stadtgebiet alles, abgesehen von Ohre und Beber. Der Mittellandkanals bildet als Bundeswasserstraße ebenfalls eine Ausnahme. Für seine Arbeit hat die Stadt dem Unterhaltungsverband einen jähr- lichen Beitrag gezahlt. Für das laufende Jahr handelt es sich dabei laut Stadtpressesprecher Lutz Zimmermann um rund 120 500 Euro. Den Bürgern blieb damit ein entsprechender Beitrag erspart. Allerdings können die Kosten auch an diejenigen weitergereicht werden, die die öffentlichen Gewässer II. Ordnung direkt oder indirekt zur Entwässerung nutzen.

"Das Kommunalverfassungsgesetz hält fest, dass Einnahmen, die eine Stadt erzielen kann, auch realisiert werden sollen", erklärte Henning Konrad Otto. Tatsächlich habe der Landkreis der Stadt bereits zweimal einen entsprechenden Hinweis erteilt. "Die Beiträge werden so sein, dass sie von allen getragen werden können", versprach der Dezernent.

Bevor jedoch Bescheide verschickt werden können, ist einiges an Arbeit notwendig. Denn um Beiträge berechnen zu können, braucht es zunächst ein Kataster. Darin sind alle Grundstücke aufgeführt, die in öffentliche Gewässer II. Ordnung einleiten - inklusive der Einwohner, die auf diesen Grundstücken leben.

An dieser Datenbank arbeitet Silke Gerchel vom Abwasserverband "Untere Ohre", der künftig auch die Bescheide verschicken wird. Gerchel muss dafür alle Grundbuchblätter für die 20 703 im Stadtgebiet liegenden Flurstücke einsehen und die enthaltenen Informationen gegebenenfalls auf den aktuellen Stand bringen. "Das ist sehr zeitaufwändig", sagte Silke Gerchel während der Ausschusssitzung.

"Ich glaube nicht, dass sich dieser Aufwand in den nächsten zehn Jahren rechnet", merkte Klaus Czernitzki (Die Linke) an. Das sieht Henning Konrad Otto anders: Zwar habe der Abwasserverband für seine Mühen von der Stadt 20 000 Euro bekommen. Allerdings sei die Erstellung einer solchen Datenbank zwar mit viel Arbeit verbunden, ihre Fortführung sei jedoch mit verhältnismäßig geringem Aufwand zu leisten. Völlig ohne eigene Beiträge kommt die Stadt allerdings auch künftig nicht aus, schließlich leiten auch städtische Grundstücke Niederschläge in öffentliche Gewässer II. Ordnung.

Für Satuelle, Hundisburg, Wedringen und Uthmöden ist die Datenbank laut Silke Gerchel so gut wie fertig. Für Süplingen muss das entsprechende Kataster erst noch erstellt werden. Für Haldensleben gibt es die Datenbank bereits. Allerdings läuft derzeit noch die Prüfung der Grundbuchblätter sowie der Anschriften.

Um zu verdeutlichen, mit welchen Kosten Grundstückseigentümer und Erbbauberechtigte rechnen müssen, hatte Silke Gerchel einige Beispielrechnungen dabei. So gibt es für 2014 einen sogenannten Flächenbeitrag. Dieser betrifft die beitragspflichtige Grundstücksfläche und liegt bei 6,70 Euro pro Hektar. Für jeden Bürger, der auf diesem Grundstück lebt, kommt ein "Erschwernisbeitrag" von 99 Cent hinzu. So fallen für eine vierköpfige Familie auf einem Grundstück mit 1500 Quadratmetern rechnerisch 4,97 Euro an. Allerdings liegt der Mindestbeitrag laut Abwasserverband bei 6,70 Euro.

Ab 2015 gelten jedoch andere Regeln. Zunächst einmal wird dann auch für Gewässer I. Ordnung ein Beitrag erhoben. Dafür entfällt die Mindestumlage. Auch die Zahl der Bewohner bleibt dann unberücksichtigt. Stattdessen bildet der "Erschwernisbeitrag" einen zusätzlichen Beitrag für Grundstücke, die nicht der Grundsteuer A unterliegen - also alle Flächen, die nicht land- oder forstwirtschaftlich genutzt werden. Das bedeutet konkret: Für Acker- und Forstflächen ändert sich nichts. Grundstücke mit Wohnbebauung kommen grundsätzlich etwas günstiger weg, die Beiträge für Gewerbeflächen werden höher.