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Vom 15. bis 30. Oktober lodern im Landkreis die Gartenfeuer Ab nächster Woche können Gartenabfälle verbrannt werden

07.10.2014, 01:15

LandkreisBörde (il) l Im Landkreis Börde dürfen in der Zeit vom 15. bis 30. Oktober jeweils montags bis freitags in der Zeit von 8 bis 18 Uhr und sonnabends in der Zeit von 8 bis 16 Uhr, außer an Feiertagen, pflanzliche Abfälle von gärtnerisch genutzten Flächen verbrannt werden.

Erlaubt ist das beaufsichtigte Verbrennen von trockenen Pflanzen und verholzten Pflanzenteilen. Laub und frische Pflanzenteile gehören nicht ins Gartenfeuer. Zwischengelagerte Gartenabfälle müssen kurz vor dem Verbrennen umgesetzt werden, teilt Kreis-Pressesprecher Uwe Baumgart mit.

Nur so könnten Tieren wie Insekten, Igel, Mäuse und Vögel, die im Haufen Unterschlupf gesucht haben, geschützt werden. Der Landkreis Börde empfiehlt, durch Kompostieren oder Schreddern, ganz auf das Verbrennen von Gartenabfällen zu verzichten.

Untersagt ist das Verbrennen, wenn die Abfälle zu feucht sind oder wenn zu starker Wind ab Windstärke 4 weht. Windstärke 4 liegt an, wenn sich Zweige an Bäumen und Gewächsen deutlich erkennbar bewegen. Zudem sind bestimmte Mindestabstände zur Wohnbebauung, zu Krankenhäusern, Sanatorien, Altenpflegeheimen, Kindergärten einzuhalten.

Sollte es zu Belästigungen oder Verstößen gegen die Bestimmungen der "Brennordnung" kommen, nehmen die Mitarbeiter der unteren Abfallbehörde des Landkreises Hinweise oder Beschwerden während der Dienstzeiten unter der Telefonnummer 03904/72404342 oder persönlich in Wolmirstedt, Dienstsitz Farsleber Straße 19, entgegen. Außerhalb der Dienstzeiten des Landkreises Börde nimmt auch die Polizei Beschwerden entgegen.

Einzelheiten zur Verordnung über das "Verbrennen pflanzlicher Abfälle von gärtnerisch genutzten Flächen im Landkreis Börde" sind auf der Homepage des Landkreis Börde unter www.boerdekreis.de "Umweltinformationen" veröffentlicht.

Weitere Informationen zur Abfallentsorgung können auch der Homepage des Eigenbetriebes Abfallentsorgung des Landkreises Börde unter www.eigenbetrieb-abfallentsorgung.de entnommen werden.