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Letzter Abschnitt des Kirschweges in Calvörde wird mit schwerer Technik erschlossen Baubetrieb herrscht in Teufelsküche

Von Anett Roisch 22.11.2014, 02:07

Im Wohngebiet Teufelsküche in Calvörde läuft die Erschließung der letzten Meter vom Kirschweg auf Hochtouren. Aus der Huckelpiste wird nun eine Pflasterstraße mit Gehweg und Grünanlagen.

Calvörde l "Es handelt sich beim Ausbau des Kirschweges um einen Lückenschluss. Die Arbeiten haben bereits begonnen", erklärte Calvördes Bürgermeister Volkmar Schliephake (CDU) bei der jüngsten Sitzung des Gemeinderates.

Bereits im September 2004 wurde der erste Abschnitt für den Kirschweg per Gemeinderatsbeschluss gebildet und die Baumaßnahme durchgeführt. Die Abrechnung des ersten Teils erfolgte im Dezember 2004. "Warum der letzte Abschnitt damals nicht gebaut wurde, ist nicht mehr nachvollziehbar", erklärte der Bürgermeister. Nun galt es für den Rat, den Beschluss für die Bildung und für die Erschließung der zweiten Ausbaustufe zu fassen.

Der Abschnitt erstreckt sich über eine Länge von 172 Meter von der Einmündung Traubenweg bis zur Einmündung Teufelsküche. Die Einmündung Teufelsküche ist bereits in einer Länge von 55 Meter ausgebaut und wird durch die jetzige Maßnahme nicht tangiert. Der im Bebauungsplan vorgesehene Quittenweg werde zu einem späteren Zeitpunkt hergestellt.

Der auszubauende Abschnitt wird nun mit dem Einbau der Schottertragschicht, der Pflasterdecke sowie der Herstellung eines einseitigen Gehweges vollständig hergestellt. Dazu gehören die Zufahrten, die Straßenabläufe inklusive die Straßenentwässerung und die Grünflächen.

Die Fahrbahn wird auf einer Breite von 5,50 Meter ausgebaut. Die Oberfläche der Straße entsteht in Pflasterbauweise. Die Gehwegfläche wird auf einer Breite von 1,50 Meter mit grauen Betonpflastersteinen ausgefertigt. Die Grundstückszufahrten sollen ebenfalls mit Betonsteinpflaster befestigt werden.

"Alle Versorgungsträger sind vorhanden. Es sind keine zusätzlichen Aufwendungen - außer die Regenwasserentsorgung - nötig", beschrieb der Gemeindechef.

Damit der beitragsfähige Aufwand für die Erschließung auch rechtlich korrekt auf die Anlieger umgelegt werden kann, gab es nun Beschlüsse zur genauen Abschnittsbildung und zur Kostenspaltung."Erschließungssatzung heißt, dass dort vorher keine Straße war. Bei der Erschließungsbeitragssatzung zahlt der Anlieger 90 Prozent und die Gemeinde 10 Prozent", erklärte Ursula Genz, Leiterin des Bauamtes der Verbandsgemeinde Flechtingen. Die Anlieger werden einen Teilbeitragsbescheid zur Erstattung des beitragsfähigen Aufwandes für die Teileinrichtungen der Fahrbahn des Gehweges, der Straßenentwässerung und der Grünanlagen erhalten.