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Rechtsstreit um die Solaranlage Gericht weist Schadenersatz zurück

Im Rechtsstreit um die Solaranlage auf der ehemaligen Deponie
Haldensleben hat der Landkreis vor Gericht einen ersten Sieg errungen.
Nach dem 2012 verhängten Baustopp hatte der Investor den Eigenbetrieb
für Abfallentsorgung und damit den Landkreis auf Schadenersatz verklagt.
Die 300000 Euro schwere Teilklage wurde jetzt abgewiesen.

Von Ivar Lüthe 28.11.2014, 02:08

Haldensleben l Zweieinhalb Jahre dauert nun das Hickhack um die Solaranlage auf der ehemaligen Hausmülldeponie an der B71 bei Haldensleben schon. Im Juni war ein Baustopp gegen die geplante Errichtung der Solaranlage verhängt worden. Hintergrund war, dass die Deponie zwar bereits stillgelegt ist, sich aber noch in der sogenannten Stilllegungsphase befindet. Damit ist noch das Landesverwaltungsamt für die Deponie als Überwachungsbehörde zuständig. Und für das Amt stellte es sich rechtlich kompliziert dar, dass ein privater Investor auf der Deponie eine Anlage errichten will, mit dem Aufbau auch bereits begonnen hatte.

Der Investor, eine Firma aus Baden-Württemberg, der ähnliche Anlagen auch auf den Deponien Vahldorf, Loitsche und Bösdorf errichtete und betreibt, wollte auch die Haldensleber Anlage bis zum 1. Juli ans Netz bringen. Denn ab dem Zeitpunkt galten neue, niedrigere Einspeisevergütungen. Da die Anlage nun nicht wie geplant zu dem Zeitpunkt - und auch bis jetzt - noch nicht errichtet und ans Netz gehen konnte, forderte der Investor vom Landkreis, mit dem er einen 20-jährigen Pachtvertrag abgeschlossen hat, Schadenersatz.

3,52 Millionen Euro sollen es insgesamt sein. In einer ersten Teilklage forderte der Investor zunächst 300000 Euro Schadenersatz. Gütetermine zwischen Investor und Eigenbetrieb scheiterten, es kam nun zur Verhandlung vor dem Landgericht Magdeburg. Und der Landkreis errang einen Sieg. In der Urteilsbegründung erklärt das Gericht, dass ein Verschulden seitens des Eigenbetriebes für Abfallentsorgung nicht vorliege. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig, erklärte Eigenbetriebsleiterin Natalja Peters auf Nachfrage.

Beigelegt ist der Streit damit aber noch nicht. Denn in dem Fall ist noch ein weiteres Verfahren anhängig. Und zwar zwischen dem Eigenbetrieb und dem Landesverwaltungsamt vor dem Verwaltungsgericht. Hier geht es darum, dass der Eigenbetrieb eine Nutzungsänderung in Bezug auf die Oberflächenabdichtung der Deponie beim Landesverwaltungsamt gestellt hatte. Damit sollte die Errichtung der Solaranlage erreicht werden. Diesen Antrag hat das Landesverwaltungsamt aber abgelehnt. Begründung: Mit dem privaten Dritten stellt es sich für das Amt so dar, dass es künftig einen neuen Betreiber der Deponie gibt. Gegen den ablehnenden Bescheid klagte der Kreis, das Verfahren läuft noch.

Vertrag gültig oder nicht?

Und auch mit dem Investor gibt es noch rechtliche Meinungsverschiedenheiten, was die Gültigkeit des Pachtvertrages anbelangt. Der Eigenbetrieb ist der Auffassung, dass in dem Vertrag klar geregelt ist, dass erst mit der Genehmigung der Solaranlage der Vertrag gültig ist. Der Investor jedoch vertritt den Standpunkt, dass der Vertrag unterzeichnet und somit gültig ist.

Damit schwelt der Streit rund um die Anlage weiter - Dauer noch offen. Klar scheint bislang aber: Die Gestelle auf der Deponie müssen wieder abgebaut werden. Wann das passieren kann, ist angesichts der noch offenen Fragen allerdings auch noch unklar.