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Amtsgericht Haldensleben verhängt Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung 43-Jähriger missbrauchte Schülerin

Von Roswitha Franz 29.12.2014, 01:17

In einem umfangreichen Verfahren hat das Amtsgericht Haldensleben einen 43-Jährigen wegen sexuellen Missbrauchs einer Jugendlichen in acht Fällen verurteilt. Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung sowie Schmerzensgeld lautete das Urteil.

Haldensleben l Der Angeklagte schwieg vor Gericht zu den Missbrauchsvorwürfen. Nach vier Verhandlungstagen mit Aussagen des Opfers als Nebenklägerin unter Ausschluss der Öffentlichkeit, acht weiteren Zeugen und einer Gutachterin bestätigte sich die Anklage. Danach traf sich der Mann von 2007 bis 2010 zu zum Teil nicht mehr feststellbaren Zeitpunkten mit der Jugendlichen achtmal zum Sex gegen kleine Barbeträge. Bei den Treffen kam es unter anderem zum Oral- und Geschlechtsverkehr in seinem Haus, auf einem Feldweg bei Haldensleben, auf der Ladefläche eines Bauwagens und anderswo.

Die damals 15-jährige Schülerin lernte laut Anklage den Mann im Sommer 2007 in einem Sportverein kennen, in dem sie Fußball spielte.

Vertrauensvoll sprach sie mit dem Mann über Probleme in der Schule und im Fußballverein sowie ihre permanente finanzielle Notlage. Der Angeklagte fragte, ob sie sich etwas verdienen wolle und bot der Jugendlichen Geld gegen Sex.

In der Folge traf sich der Mann dann mit dem Mädchen bis zum Jahr 2010 in Abständen zu sexuellen Handlungen gegen Barbe- träge von 5 bis 100 Euro.

Nach Abschluss der 10. Klasse zog die junge Frau weg. Doch die damaligen Vorfälle belasteten sie psychisch so stark, dass sie sich ein Jahr später einer Freundin anvertraute. Die Freundin drängte die damals 18-Jährige, noch am Tag ihrer Offenbarung den Kontakt zu dem Angeklagten abzubrechen. Der stimmte dem auch sofort zu.

Im Juli 2011 erstattete sie dann doch Strafanzeige bei der Polizei. "Ihr ging es damals schrecklich", erklärte die Freundin als Zeugin.

Nach Aussagen der getrennt lebenden Ehefrau des Angeklagten suchte die Geschädigte in ihrem Mann einen Ansprechpartner für ihre psychischen Probleme und rief ihn auch manchmal nachts an mit der Bitte um ein Treffen. Doch von einem Verhältnis oder bösen Gerüchten habe sie nichts mitbekommen.

"Ich hatte die Vaterrolle für sie übernommen, und das hätte ich mir nicht anmaßen dürfen"

Laut Gutachterin machte die Geschädigte glaubhafte Angaben ohne Belastungstendenzen. Sie habe sich mitschuldig gefühlt, weil sie freiwillig gegen Geld mit dem Angeklagten Sex hatte, so die Sachverständige. Und die psychische Erkrankung der heute 22-Jährigen hätte auf ihre Aussagetüchtigkeit keine Auswirkung.

Das Gericht verurteilte den 43-Jährigen wegen sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen in acht Fällen zu einer Freiheitstrafe von einem Jahr auf Bewährung und 2000 Euro Schmerzensgeld an die Geschädigte. Das Gericht berücksichtigte bei der Strafzumessung zugunsten des Angeklagten, dass er nicht vorbestraft ist, keine Gewalt anwandte und nichts gegen den Willen der Schülerin tat. Und die habe als Jugendliche das Ausmaß der Taten gar nicht erkennen können, hieß es in der Urteilsbegründung. Der Angeklagte äußerte sich zum Schluss dann doch noch mit dem Satz: "Ich hatte die Vaterrolle für sie übernommen, und das hätte ich mir nicht anmaßen dürfen."