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Amtsgericht Haldensleben Fernseher versteigert, aber nie verschickt

Wegen Internetbetruges musste sich jetzt eine junge Frau aus Wolmirstedt vor Gericht verantworten. Sie hatte Fernseher und Nagelsets zum Kauf angeboten, aber nie verschickt.

Von Roswitha Franz 17.02.2015, 01:34

Haldensleben l Eine junge Frau aus Wolmirstedt bietet über das Internet Fernsehgeräte und Nagelsets zum Kauf an und an kassiert dafür insgesamt 850Euro. Die Waren jedoch kommen nie bei den sieben Käufern an.

Wegen Betruges musste sich nun die 28-Jährige vor dem Amtsgericht Haldensleben verantworten. Ihr wurde vorgeworfen, im Zeitraum von Januar bis März 2013 fünf Fernsehgeräte und danach im Oktober 2013 zwei Nagelsets über ebay versteigert zu haben. Das Geld habe sie auf ihr Konto überweisen lassen und die Ware nicht an die Käufer abgeschickt, so die Anklage.

In der Hauptverhandlung reagierte die Frau empört auf die Anschuldigungen und versuchte, ihre Hände in Unschuld zu waschen. Nach ihren Aussagen hatte sie im Auftrag ihres Chefs die im Keller seines damaligen Gasthofes lagernden Gegenstände zum Verkauf ins netz gestellt. Es sei vereinbart gewesen, dass sie den Chef jeweils nach den Geldeingängen telefonisch informiert und ihm nach Abheben der beträge das Geld mit den Namen der Käufer persönlich aushändigt. Den Warenversand habe allein er übernehmen wollen, so das sie sich darum nicht gekümmert habe. "Ich habe mich strikt an alle Vereinbarungen gehalten und das gesamte Geld dem Chef persönlich an der Sparkasse übergeben", beteuerte die Angeklagte. Danach sei der Mann wie vom Erdboden verschluckt abgetaucht und nicht mehr erreichbar gewesen.

Als Zeuge konnte er deshalb auch nicht gehört werden. Und andere Zeugen, die bei den Geldübergaben dabei waren, wollte oder konnte die Angeklagte nicht benennen. Auch die dem Gericht vorliegenden Kontoauszüge der Frau über die damaligen Geldein- und -ausgänge sowie die widersprüchlichen Aussagen bei der Polizei passten nicht zu ihren Unschuldsbeteuerungen. Weiterhin offen blieb die Frage, warum sie auf keine einzige e-Mail von Käufern reagierte, die die Warenlieferungen anmahnten. Im Ergebnis der Verhandlung waren Gericht und Staatsanwalt davon überzeugt, dass die Angeklagte wusste, dass die Waren nicht verschickt werden und sie das Geld in die eigene Tasche steckte.

Die arbeitslose Frau wurde wegen Betruges in sieben Fällen zu einer Gesamtgeldstrafe von 800 Euro und den Verfahrenskosten verurteilt. Darüber hinaus muss sie an drei Geschädigte insgesamt 470 Euro zahlen. Das Urteil ist rechtskräftig.