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Stallpflicht ist ab Montag aufgehoben

26.02.2015, 16:15

Haldensleben (tj) l Die Stallpflicht für Geflügel wird ab dem kommenden Montag, 2. März, aufgehoben. Das teilte das Landwirtschaftsministerium jetzt mit. Einige Regionen in Sachsen-Anhalt sind jedoch noch davon ausgenommen. In einigen Feuchtgebieten soll der Rückflug der Zugvögel noch abgewartet werden.

Keine dieser Regionen liegt jedoch im Landkreis Börde. Das teilte der Amtstierarzt Dr. Hans-Joachim Krohm der Volksstimme mit. Krohm begrüßt das Aufheben der sogenannten Aufstallungspflicht. "Für die Tiere war das schon eine Belastung. Sie sind Freilauf gewohnt. Da tut ihnen das räumliche Einengen nicht gut", so Krohm. Gerade durch den milden Winter würden die Tiere jetzt entsprechend reagieren.

Eine Gefahr für den Landkreis schließt Dr. Krohm derzeit eindeutig aus. "Wir haben den ganzen Januar über regelmäßige Kontrollen vorgenommen. Keine einzige davon war positiv." Der Amtstierarzt empfiehlt den Tierhaltern jedoch, ihre Vorrichtungen wie Überdachungen noch nicht zu entsorgen. "Die sollten die Tierhalter ruhig in Reserve halten", so Krohm. Denn auch in den kommenden Jahren könnte es immer wieder mal zu solchen Stallpflichten für Geflügel kommen. Voraussagen wann es wieder dazu kommen könnte, kann Krohm nicht. "Das Risiko Nr. 1 ist das Wildgeflügel. Das hat man natürlich wenig unter Kontrolle", sagt Hans-Joachim Krohm.

Zudem bestehe immer ein Restrisiko. Die Vogelgrippe-Erreger seien genetisch extrem wandelfähig. "Aus einem Erreger, der kaum krank macht, kann sich ganz schnell zu einem schlimmen Erreger wandeln."