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Vom 16. bis 31. März dürfen im Kreis pflanzliche Abfälle verbrannt werden Dieter Torka: "Kompostieren ist besser als verbrennen"

07.03.2015, 01:21

Pflanzliche Abfälle von gärtnerisch genutzten Flächen dürfen im Landkreis Börde vom 16. bis 31. März wieder verbrannt werden. Haus- und Kleingartenbesitzer sollten jedoch sorgfältig prüfen, ob verbrannt werden muss, so Dieter Torka, Leiter des Fachdienstes Natur und Umwelt.

Haldensleben (mb) l Die Abfallbroschüre des Eigenbetriebes "Abfallentsorgung des Landkreises Börde" zeigt Möglichkeiten auf, welche rechtssicheren Entsorgungswege außerhalb der Verbrennung infrage kommen, darauf verweist Dieter Torka, Leiter des Fachdienstes Natur und Umwelt. Der Landkreis Börde empfiehlt, durch Kompostieren und Schreddern sowie durch die Nutzung der Grünabfallannahmestellen ganz auf das Verbrennen von Gartenabfällen zu verzichten.

Dieter Torka resümiert: "Das Kompostieren ist auf jeden Fall besser als das Verbrennen". Aus den Erfahrungen der vergangenen Jahre weiß der Fachmann, wovon er spricht. "Belästigungen von Nachbarn sind bei der Gartenabfallverbrennung so gut wie nie zu vermeiden. Deshalb sollte jeder Haus- und Kleingartenbesitzer sorgfältig prüfen, ob zur Entsorgung von Gartenabfällen eine Verbrennung wirklich erforderlich ist."

Die Broschüre des Eigenbetriebes Abfallentsorgung des Landkreises Börde unter dem Titel "So wenig Abfall wie möglich, clever entsorgt, aus Liebe zur Umwelt" zeigt die alternativen Möglichkeiten zur Verbrennung auf. Das Heft liegt bei den Einheits- und Verbandsgemeinden zur Abholung bereit, heißt es aus der Kreisverwaltung.

Zudem kann es auch unter www.boerdekreis.de eingesehen oder auf Anfrage unter den Telefonnummern 039201/703 31 18 oder 703 31 19 beim Eigenbetrieb Abfallentsorgung angefordert werden.

"Ist eine Überlassung an die Grünschnittsammlung oder die eigene Kompostierung nicht möglich, dürfen rein pflanzliche Abfälle von gärtnerisch genutzten Flächen vom 16. März bis 31. März 2015 jeweils montags bis freitags in der Zeit von 8 bis 18 Uhr und sonnabends in der Zeit von 8 bis 16 Uhr, außer an Feiertagen, verbrannt werden", erklärt Dieter Torka.

Verbrannt werden dürfen trockene Pflanzen wie Spargelkraut oder Rosenschnitt, verholzte trockene Pflanzenteile wie Baum-, Strauch- und Heckenschnitt sowie Stauden.

Nicht verbrannt werden dürfen frischer Baum- und Strauchschnitt, feuchte Pflanzenteile, Rasenschnitt, Tannengrün, Koniferenschnitt, Laub, beschichtetes oder mit Holzschutzmitteln behandeltes Holz, Haus- und Sperrmüll, Plastikabfälle, Reifen und andere Abfälle.

Streng untersagt ist das Verbrennen, wenn Grünabfälle zu feucht sind, wenn zu starker Wind weht oder wenn bei einer Grenzlage zur Wohnbebauung eine Gefährdung oder Belästigung Dritter nicht zu vermeiden ist. Beim Verbrennen ist ein Mindestabstand des Feuers von 150 Metern zu Krankenhäusern, Sanatorien, Altenpflegeheimen, Kindergärten und Kinderheimen einzuhalten. Der Mindestabstand zu Waldrändern beträgt 30 Meter.

"Feuer, die erhebliche Belästigungen verur- sachen, werden als Ordnungswidrigkeit geahndet."

Sachgebietsleiter Dieter Torka

Dieter Torka gibt zu bedenken: "Je nach Wetterlage führt das Verbrennen pflanzlicher Abfälle unvermeidlich zu Rauch- und Geruchsbelästigungen. Festgestellte Feuer, die erhebliche Belästigungen verursachen, werden als Ordnungswidrigkeit geahndet. Das Verbrennen von sonstigen Abfällen zum Zwecke der Beseitigung ist verboten und wird ebenfalls als Ordnungswidrigkeit oder als umweltgefährdende Abfallbeseitigung geahndet."

Sollte es zu erheblichen Belästigungen oder zu anderen Verstößen gegen die Bestimmungen der "Brennordnung" kommen, nehmen die Mitarbeiter der unteren Abfallbehörde des Landkreises Börde Hinweise oder Beschwerden entgegen. Während der Dienstzeiten kann man unter der Telefonnummer 03904/72 40 43 42 anrufen oder persönlich in Wolmirstedt, Dienstsitz Farsleber Straße 19, vorsprechen. Außerhalb der Dienstzeiten des Landkreises Börde nimmt die Polizei Beschwerden entgegen.

Die Verordnung über das "Verbrennen pflanzlicher Abfälle von gärtnerisch genutzten Flächen im Landkreis Börde" (Brennordnung) vom 25. September 2012 ist auf der Homepage des Landkreises Börde über den Button "Umweltinformationen" unter www.boerdekreis.de veröffentlicht.