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Verändertes Gebührensystem geplant / Diskussionen um Vorschlag, Gartenfeuer abzuschaffen Neues Abfallkonzept wird beraten

Von Ivar Lüthe 30.04.2015, 03:21

Ein Konzept, wie die Abfallwirtschaft im Landkreis künftig aufgestellt sein soll, wird derzeit in den Fachausschüssen des Kreistages beraten. Das Konzept sieht unter anderem eine Änderung des Gebührensystems vor. Die größten Diskussionen gab es bisher allerdings über die Empfehlung, die Gartenfeuer künftig zu verbieten.

Haldensleben l Wie soll die Abfallwirtschaft im Landkreis künftig aufgestellt sein? Mit dieser Frage beschäftigt sich ein Konzept für die Jahre 2015 bis 2019, das derzeit beraten wird. Grundlage des Konzeptes ist das sogenannte Kreislaufwirtschaftsgesetz. Dieses sieht vor, dass so viel Müll wie möglich ordentlich verwertet werden soll. Das den Kreistagsmitgliedern vorliegende Abfallwirtschaftskonzept gibt hierfür Handlungsvorschläge.

Darin enthalten sind auch Änderungsvorschläge, die direkt die Einwohner des Landkreises betreffen. So wird eine Änderung des bisherigen Gebührensystems vorgeschlagen. Dazu gibt es verschiedene Varianten. Das derzeitige System sieht für die Entsorgung von Restabfällen unter anderem eine Benutzungsmengen-Gebühr vor. Also eine Gebühr je Entleerung je Behältergröße. Das hat zwar den positiven Aspekt, dass die Kunden möglichst Müll vermeiden, um nicht zu viel zahlen zu müssen. Es bringt allerdings auch das Problem mit sich, dass zum Teil Restmüll etwa in der gelben Tonne landet. Das hat eine durchgeführte Abfallanalyse gezeigt.

Daher wird vorgeschlagen, das System zu ändern. Künftig soll es ein "Mindestentleerungsvolumen" geben. Und das soll bei 120 bis 180 Liter pro Einwohner und Jahr liegen. Das wären dann bei einer 60-Liter-Restmülltonne etwa zwei bis drei Entleerungen pro Einwohner und Jahr. Darüber hinaus gehende Entleerungen werden zusätzlich berechnet.

Ähnlich verhält es sich bei der Biotonne, die laut geltendem Kreislaufwirtschaftsgesetz vorgeschrieben ist. Nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen (Möglichkeit, der ordnungsgemäßen Kompostierung) kann man sich von der Anschlusspflicht befreien lassen. Hier sieht das Konzept zwei Möglichkeiten vor. Variante A sieht eine Mindestentleerungsgebühr vor. Variante B einen Pauschalbetrag unabhängig von der Zahl der Entleerungen ähnlich einer "Flatrate".

Die Frage, die der Kreistag also zu klären hat, ist: Wird es ein Mindestentleerungsvolumen Restmüll mit Mindestentleerung Biomüll geben, oder Mindestentleerung Restmüll mit Flatrate Biomüll? Darüber hinaus soll die Entscheidung über die Abschaffung der Benutzungsgrundgebühr für die Bioabfallentsorgung getroffen werden.

Über diese Änderungen des Gebührensystems muss der Kreistag noch in diesem Jahr entscheiden. Denn der Kalkulationszeitraum der Gebühren endet in diesem Jahr.

"Das Konzept stellt einen Rahmen dar."

Bei der Variante der Pauschalgebühr gab es bereits erste Diskussionen im Abfall- ausschuss. Hier wurde bezweifelt, dass dies tatsächlich auch dazu führe, dass Müll ordentlich getrennt wird. Hauptdiskussionspunkt sowohl im Abfallausschuss als auch im jüngsten Umwelt- und Wirtschaftsausschuss war jedoch der Vorschlag im Konzept, die Verbrennordnung aufzuheben. Bereits im Beteiligungsverfahren war von einigen Gemeinden hierzu Kritik geäußert worden. Der Gemeinderat Barleben beispielsweise hatte mit großer Mehrheit gegen diese Aufhebung gestimmt, wie FDP-Kreistagsmitglied und Barlebens Bürgermeister Franz-Ulrich Keindorff sagte. Auch Klaus Czernitzki (Linke) sprach sich gegen die Aufhebung aus: "Ich denke, dass wir als ländlicher Kreis dies nicht tun sollten". Auch Elisabeth Engelbrecht (CDU) hatte mit dem Aufhebungsvorschlag ein Problem, wie sie sagte. Fürsprecher war Albrecht von Bodenhausen (CDU): "Ich bin da anderer Meinung. Wir kleben uns grüne Plaketten ans Auto, aber fackeln zwei Mal im Jahr ab. Ich bin dafür, dass wir uns ansehen, wie es die anderen Landkreise regeln. Die Gartenfeuer sind eine Belastung", sagte er im Abfallausschuss.

Kritik und Bedenken an der Aufhebung der Verbrennordnung gab es auch im Umweltausschuss. Ronald Heinhaupt (Linke) etwa sprach sich dafür aus, die Gartenfeuer auch weiterhin zu erlauben und wies ebenso auf den ländlichen Charakter des Landkreises hin. "Wer Obstbäume hat, Kartoffelkraut etc. weiß, dass schon wegen der Krankheiten eine Verbrennung erforderlich ist", sagte er. Auch Wolfgang Zahn (SPD) sprach sich in der Diskussion für den Erhalt der Ver- brennordnung aus.

Danny Schonscheck, Vorsitzender des Abfallausschusses, sowie Natalja Peters, Leiterin des Eigenbetriebes Abfallentsorgung, verteidigten den Punkt im Konzept. "Das Konzept stellt einen Rahmen dar. Und dieser Rahmen muss mit den gesetzlichen Vorgaben übereinstimmen. Und das Verbrennen stellt keine höherwertige Verwertung dar." Danny Schonscheck sprang ihr bei: "Sie werden kein Abfallkonzept finden, in dem steht, dass sie ruhig verbrennen sollen oder dürfen. Eine umweltschädliche Verbrennung kann nicht Ziel eines Konzeptes sein." Beide machten jedoch deutlich, dass es sich um einen Vorschlag handele, über den noch gesondert diskutiert würde. "Wir wollen schauen, was wir für Alternativen bieten können", sagte Natalja Peters. "Über diesen Punkt wird ganz sicher noch diskutiert werden müssen. Wir werden sicher nicht die Brenn- ordnung aufheben, ohne den Betroffenen eine Alternative zu bieten", bekräftigte Danny Schonscheck. Einen "Schnellschuss" werde es nicht geben.

Als nächstes wird der Kreisausschuss am 6. Mai über das Konzept beraten. Die beiden Fachausschüsse stimmten dem Konzept mit den Hinweisen auf die Diskussionspunkte Pauschalgebühr und Brennordnung mehrheitlich zu.