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Von Roswitha Franz Erzieherin schuldig gesprochen

Von Roswitha Franz 08.05.2015, 01:19

Haldensleben l Eine Erzieherin hat sich am Donnerstag vor dem Jugendgericht des Amtsgerichts Haldensleben verantworten müssen. Der 54-Jährigen wurde vorgeworfen, in der Kindereinrichtung

"Pittiplatsch" in Irxleben in 23 Fällen sechs Kinder im Alter von 3 bis 6 Jahren im Zeitraum Februar 2011 bis Mai 2013 körperlich attackiert zu haben. So soll sie zum Beispiel einen Jungen gegen ein Tisch geschubst und einen anderen auf den Rücken geschlagen haben, weil er nicht schlafen wollte. Einem weiteren Jungen soll sie den Arm ausgekugelt haben. Auch soll sie ein Mädchen allein in einen Raum gesetzt und an den Kopf und ins Gesicht geschlagen haben. Die Kinder erlitten zum Teil erhebliche Schmerzen und leiden bis heute an den psychischen Folgen.

Taten eingeräumt

Die Angeklagte schwieg zunächst zu allen Vorwürfen. Nach einem Rechtsgespräch zwischen allen Prozessbeteiligten - Richterin, Staatsanwalt, Verteidiger und Nebenkläger-Vertretern - räumte ihr Verteidiger in einer Erklärung die Taten umfassend ein.

Damit konnte das Verfahren erheblich verkürzt werden. Vor allem blieb den Kindern die Aussage vor Gericht erspart sowie die Prüfung ihrer Glaubwürdigkeit durch psychologische Gutachter. Als Erklärung für die Übergriffe auf die Kinder nannte der Verteidiger berufliche Überlastung und gesundheitliche Probleme seiner Mandantin. Die gelernte Erzieherin bereue ihr Handeln zutiefst, so ihr Anwalt.

Schließlich war es dem Geständnis der Angeklagten zu verdanken, dass sie mit einer vergleichsweise milden Strafe davon kam.

Zwei Jahre Bewährung

Die Angeklagte wurde wegen Körperverletzung in 23 Fällen für schuldig gesprochen und verwarnt. Die Gesamtgeldstrafe wurde auf 150 Tagessätze a 30 Euro mit Strafvorbehalt festgesetzt. Die Bewährungszeit beträgt zwei Jahre. Das heißt, bleibt die Angeklagte in den nächsten zwei Jahren straffrei, braucht sie die insgesamt 4500 Euro nicht zu zahlen. Sie erhielt die Auflage, im Rahmen des Täter-Opfer-Ausgleichs an zwei der geschädigten Kinder je 2500 Euro zu zahlen und sich bei allen Kindern und deren Eltern persönlich zu entschuldigen. Die Frau hat heute eine andere Arbeitsstelle.

Die Jugendrichterin betonte in der Urteilsbegründung, die Eltern müssten darauf vertrauen können, dass ihre Kinder in den Einrichtungen liebevoll umsorgt werden und im Vordergrund stets deren Schutz und Fürsorge steht. Für die Taten der Angeklagten gäbe es zwar eine Erklärung, aber keinesfalls eine Rechtfertigung.