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Bewährungsstrafe nach gefährlicher Körperverletzung / Täter muss zudem 100 Sozialstunden ableisten Eifersüchtiger Mann würgt seine schlafende Freundin

Von Roswitha Franz 19.05.2015, 01:26

Haldensleben l Am 8. November 2013 früh um sechs erscheint ein Mann ohne Berechtigung im Haus seiner Geliebten. Mit der Taschenlampe leuchtet er der im Bett schlafenden Frau ins Gesicht und rüttelt sie wach. Dann packt er sie am Hals mit den Worten: "Ich bringe dich um". Als die 43-Jährige unter Atemnot mit "Lass man gut sein" reagierte, setzt sich der Mann auf sie, würgt sie erneut und wiederholt seine Drohung. Anschließend ruft er vor dem Bett hockend völlig verstört die Polizei an, schildert den Vorfall und fleht die eintreffenden Beamten an, ihn festzunehmen.

In der Hauptverhandlung vor Gericht wollte der jüngst wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagte 51-Jährige nicht mehr wissen, was damals passiert war. Er gab lediglich an, dass er mit einem seiner Wohnungsschlüssel die Haustür der Geliebten aufschloss, und weil sie schon mehrfach seine Anrufe ignoriert habe, die Beziehung klären wollte.

"Eigentlich ist er zahm wie ein Lamm, und ich habe nicht geglaubt, dass er mir was tun will"

Die Geschädigte hatte nach dem Überfall unter Erstickungsängsten gelitten und Schwellungen im Gesichts- und Halsbereich davongetragen. Als Zeugin sagte sie aus, dass der Freund sich am Tatmorgen nicht an die Vereinbarung gehalten habe, seine Besuche durch Klingeln anzukündigen.

In der Beziehung habe es nie Streit gegeben, nur sei der Freund extrem eifersüchtig und anhänglich gewesen, und sie habe sich durch zu viel Nähe stets eingeengt gefühlt. Und bei seinem Anruf am Vorabend sei sie nicht ans Telefon gegangen, weil sie einfach nur ihre Ruhe haben wollte. "Eigentlich ist er zahm wie ein Lamm, und ich habe nicht geglaubt, dass er mir was tun will", so die Frau. Und auf Grund ihrer schweren körperlichen und seelischen Erkrankungen, habe sie ohnehin keine Angst zu sterben.

Verminderte Schuldfähigkeit sowie eine Persönlichkeitsstörung des Angeklagten zur Tatzeit konnte ein Sachverständiger nicht sicher nachweisen.

Der Angeklagte habe sich in einer psychischen Ausnahmesituation befunden, weil er sich von der Freundin gekränkt und zurückgesetzt fühlte, hieß es im psychiatrischen Gutachten.

Das Amtsgericht Haldensleben verurteilte den nicht vorbelasteten arbeitslosen Handwerker wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung und 100 Sozialstunden.

Übrigens begab sich der 51-Jährige unmittelbar nach dem Vorfall wegen Depressionen in ärztliche Behandlung. Und aus seiner krankhaften Liebe zu der Frau hat sich inzwischen ein freundschaftliches Verhältnis mit gegenseitiger Hilfe und Unterstützung entwickelt.