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Verwaltung plant Zuschüsse Förderung für Eigenheimbau junger Familien

Von André Ziegenmeyer 23.05.2015, 03:17

Junge Familien, die in Haldensleben ein Eigenheim errichten, sollen es bald leichter haben. Abhängig von der Kinderzahl will die Stadt finanzielle Unterstützung anbieten.

Haldensleben l Entsprechende Ideen hat Dezernent Henning Konrad Otto bei einer Sitzung des Wirtschafts- und Finanzausschusses vorgestellt. Damit will die Stadtverwaltung an vergangene Konzepte anknüpfen. Bereits für die Jahre 2000 und 2001 gab es eine entsprechende Richtlinie. Damals konnten Familien und vordringlich junge Ehepaare, alleinstehende Elternteile mit Kindern, ältere Menschen sowie Schwerbehinderte eine Zuwendung von 10 000 DM erhalten. Voraussetzung war, dass sie ein Grundstück kauften und darauf ein selbstgenutztes Eigenheim errichteten. Bedingung war auch, dass sie dort anschließend mindestens zehn Jahre wohnten.

2005 folgte ein weiteres Projekt. Es trägt den sperrigen Titel "Handlungsrahmen der Stadt Haldensleben für die Vergabe von Grundstücken zur Stabilisierung der Einwohnerzahl und Stärkung städtischer Strukturen". "Damals war nicht viel Geld da. Einen erneuten Zuschuss hätte der Haushalt nicht hergegeben", erklärte Henning Konrad Otto. "Aber wir hatten erhebliche Bedenken, dass brachliegende Grundstücke im Zentrum nicht wieder bebaut würden. Und wir wollten schon damals eine innenstadtnahe Besiedlung."

Deshalb wurden die entsprechenden Grundstücke jungen Paaren für den symbolischen Preis von einem Euro angeboten. Außerhalb des Stadtzentrums wurden Grundstücke in Erbbaupacht mit einem verbilligten Erbpachtzins vergeben. Um als "junges Paar" zu gelten, mussten beide Partner weniger als 40 Jahre alt sein. Bei beiden Projekten sei es laut Otto wichtig gewesen, dass die Unterstützung "jungen Menschen zugutekommt, die noch kein Immobilieneigentum in der Stadt haben".

Der Handlungsrahmen ist noch immer gültig. Allerdings soll er nach den Plänen der Verwaltung jetzt fortgeschrieben und angepasst werden. Denn: Von einer Ausnahme abgesehen sind alle entsprechenden Grundstücke in der Innenstadt weg. "Der Erbbau ist derzeit durch günstige Immobiblienkredite nicht mehr attraktiv", ergänzte Henning Konrad Otto. Darüber hinaus hätten sich unter gewissen Umständen rechtliche Schwierigkeiten ergeben: "Bei Zwangsversteigerungen kann der verbilligte Zins erfahrungsgemäß von den Gerichten nicht richtig einsortiert werden", so Otto.

Bonus fürs Kind

Nun soll es also etwas Neues geben: Wer künftig ein Grundstück kauft oder zum üblichen Zins von Erbbaurecht Gebrauch macht, soll für jedes vorhandene Kind einen Bonus von 2500 Euro bekommen. "Für jedes Kind, das innerhalb der nächsten sechs Jahre geboren wird, gibt es 5000 Euro", so Otto. Zielgruppe sind auch dieses Mal junge Familien unter 40, die noch keinen Wohnbesitz in Haldensleben haben. Sie müssen allerdings für 18 Jahre im neu errichteten Eigenheim auf dem Grundstück wohnen. Sonst müssen sie den kompletten Zuschuss zurückzahlen. Ob die Paare verheiratet sind oder nicht, soll keine Rolle spielen. "Allerdings", so schränkte Mario Schumacher (CDU), Vorsitzender des Finanz- und Wirtschaftsausschusses des Stadtrats, auf dessen jüngster Zusammenkunft ein, "gibt es keinen Rechtsanspruch auf den Zuschuss. Es ist immer eine Einzelfallentscheidung."

Nur für Stadt-Grundstücke

"Unser Ziel bleibt es, junge Menschen, beim Grunderwerb zu entlasten", betonte der Dezernent. Denn in den umliegenden Orten seien die Preise deutlich niedriger. "Und gerade junge Menschen geraten schnell an ihre Grenzen, wenn es um 20 000 oder 30 000 Euro mehr geht", fuhr Henning Konrad Otto fort. Die Bezuschussung soll für alle städtischen Grundstücke möglich sein - also sowohl für bestehende wie auch neu entstehende, wie beispielsweise bei der Erweiterung des Wohngebietes Werderstraße. "Dieses Gebiet soll bis zum Ende dieses Jahres erschlossen sein, so dass man im nächsten Jahr zügig mit der Bebauung beginnen kann." Angedacht ist sogar eine feste Quote, welcher Anteil der Grundstücke an junge Familien vergeben werden soll. "Nur wenn es keine Interessenten gibt, die die Kriterien erfüllen, können diese Grundstücke auch anderweitig veräußert werden", betonte Otto.

Zwar gebe es auch so bereits genug Interessenten. Allerdings würde die Stadt dann "zu drei Vierteln an Haldensleber verkaufen, die hier auch schon Eigentum haben", verdeutlichte Otto. "Durch die normale Vergabe könnte kurzfristig mehr Geld eingenommen werden. Auf der anderen Seite verzichtet man dann auf positive Langzeiteffekte", sagte der Dezernent zu den Ausschussmitgliedern. "Wenn wir die Einwohnerzahl halten und ausbauen, hat das unmittelbare Auswirkungen auf den städtischen Haushalt. Erstens gibt es höhere Landeszuweisungen. Zweitens zahlen neue Bürger hier auch ihre Steuern."

Dabei kommt ein weiterer Aspekt zum Tragen: Denn im Zweifel sollen Menschen, die nach Haldensleben ziehen, denen gegenüber bevorzugt werden, die bereits in Haldensleben wohnen. Allerdings geht zumindest Henning Konrad Otto davon aus, dass es in dieser Hinsicht kaum Konflikte geben werden.

Die Ideen der Verwaltung werden derzeit in den Ausschüssen und Ortschaftsräten diskutiert. Eine Entscheidung muss der Stadtrat treffen. Das geschieht vermutlich im Sommer. Bis dahin müssen noch einige Formulierungen in der "Satzung zur Vergabe von städtischen Grundstücken und Zuwendungen für junge Familien im Zusammenhang mit diesem Grundstückserwerb" konkretisiert werden.