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Diskussion um Friedhofswege im Bau- und Vergabeausschuss Stadt in der Pflicht: Kontrolle bei Neugestaltung von Anlagen

04.03.2011, 04:26

Eine einheitliche Regelung für die Gestaltung von Wegen auf den städtischen Friedhöfen hat der Bau- und Vergabeausschuss jüngst diskutiert. Der Stadt erscheint eine Kontrolle allerdings sinnvoller als eine Regelung per Satzung.

Von Carina Bosse

Oebisfelde-Weferlingen. Sind die Wege zwischen Grabreihen auf einigen Friedhöfen der Einheitsgemeinde Oebisfelde-Weferlingen zu eng? Anlass für eine Diskussion zum Thema bot eine Anfrage von Stadtrat Edwin Wietig (UWG) in der jüngsten Sitzung des Bau- und Vergabeausschusses in Weferlingen. Er nannte als Beispiel Klinze, wo das Problem bei den Urnengräberreihen vorhanden sei. Der Weg zwischen der ersten und der zweiten Reihe sei nur zirka 40 Zentimeter breit, meinte der Rätzlinger. Zu wenig, um beispielsweise mit einem Rollstuhl entlangfahren zu können. Auch wenn das bei bereits vorhandenen Reihen nicht mehr geändert werden könne, sollte doch künftig überall auf den städtischen Friedhöfen auf eine Mindestbreite geachtet werden.

Brauchen wir eine einheitliche Regelung dafür in der Friedhofssatzung, fragte der Stadtrat, damit das künftig nicht wieder passiert.

Das Problem sei kein unbekanntes, meinte Sabine Fischer vom Bauamt. In Siestedt, zu dem Klinze bis zur Kommunalgebietsreform als Ortsteil gehörte, habe man das Problem schon vor zwei Jahren erkannt und im Anschluss die Wege entsprechend breiter gestaltet.

Nach Ansicht der Bauamtsmitarbeiterin in Weferlingen sei es fraglich, ob eine solche Regelung in der Friedhofssatzung festgelegt werden soll. Vielmehr gelte es, bei der Anlage künftiger Wege auf den Friedhöfen eine Kontrollfunktion seitens der Stadt einzunehmen, wenn neue Anlagen begonnen würden, damit gerade mit Rollstühlen eine uneingeschränke Erreichbarkeit der Gräber erzielt werde.