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Versuchter Totschlag: Verfahren ans Landgericht verwiesen Verminderte Schuldfähigkeit des Angeklagten angezweifelt

Von Roswitha Franz 09.03.2011, 04:28

Haldensleben. Versuchter Totschlag, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Körperverletzung lautet die Anklage gegen einen 29-jährigen Haldensleber. Ihm wurde vorgeworfen, am 21. Juni 2010 gegen 0.10 Uhr vor einem Mehrfamilienhaus in der Bülstringer Straße im Zustand verminderter Schuldfähigkeit versucht zu haben, seine Ex-Freundin zu töten.

Mit der Drohung "Jetzt bist du dran, du Fo..." soll er mit einem Hammer in der erhobenen Hand auf sie zugestürmt sein, und nur durch das Eingreifen der Polizei sei der Schlag auf ihren Kopf verhindert worden. Darüber hinaus habe der Angeklagte einem Beamten einen gezielten Kopfstoß verpasst und ihn im Gesicht verletzt.

An Händen und Füßen gefesselt war der tobende Mann ins Revier gebracht worden. Sein Alkoholwert betrug zwei Stunden danach 2,26 Promille.

Vor dem Schöffengericht des Amtsgerichts räumte der polizeibekannte 29-Jährige den Widerstand und die Körperverletzung ein, bestritt jedoch den Vorwurf des versuchten Totschlags: "Niemals habe ich mit dem Hammer zuschlagen und sie töten wollen", wiederholte er mehrfach.

Mit Kampfhund und Hammer in der Hand

An die Tatnacht erinnert er sich so: Nach zehn bis 15 Flaschen Bier war er am Vorabend gegen 22 Uhr eingeschlafen und kurz nach Mitternacht durch mehrfaches Klingeln an der Wohnungstür, sowie Klopfen und Treten aufgeschreckt. Aus Angst vor Randalierern ruft er am Küchenfenster per Handy die Polizei, die nach dem dritten Anruf auf dem Hof erscheint und ihm zuruft: "Kommen Sie runter!"

Immer noch in Angst und Panik verlässt er mit seinem Kampfhund und dem Hammer "als Abschreckung" die Wohnung und entdeckt im Hausflur die Ex-Freundin, die ihn keifend und schreiend bis auf den Hof verfolgt.

Mit erhobener Hammerhand habe er den Beamten zugerufen: "Das ist die Person, die Sie suchen." Keinesfalls aber habe er zuschlagen wollen, so der Angeklagte.

Und Widerstand habe er mit einer ruckartigen Kopfbewegung geleistet, weil ein Beamter ihm den Hammer aus der Hand riss, ihn zu Boden drückte und fesselte.

Nach der von ihm präsentierten Geschichte zweifelte das Gericht an der wie an- geklagt verminderten Schuldfähigkeit des Mannes zur Tatzeit durch alkoholbe- dingte Einschränkung seiner Steuerungsfähigkeit. Auf Zeugenaussagen wurde verzichtet.

Weil die Strafgewalt des Schöffengerichts (bis zu vier Jahren Freiheitsstrafe) in diesem Fall nicht ausreicht, wurde das Verfahren ans Landgericht Magdeburg verwiesen.