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33-Jähriger Haldensleber verurteilt Erst Entziehung, dann Gefängnis

26.03.2011, 04:30

Von Roswitha Franz

Haldensleben. Wann kriegt der 33-Jährige endlich die Kurve? Seit 18 Jahren müssen sich Polizei und Justiz immer wieder mit ihm beschäftigen.

Nach 23 Eintragungen im Strafregister und Gefängnis- aufenthalten wurde er zuletzt im September 2010 zu einer Haftstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt und die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt angeordnet. Mitte Februar hatte sich der seit seinem dortigen Aufenthalt trockene Alkoholiker erneut vor dem Amtsgericht in Haldensleben zu verantworten. Wie stets zuvor saß er auch diesmal völlig emotionslos und hin und wieder gähnend auf der Anklagebank.

Zu den sechs Anklagekomplexen wollte sich der junge Mann nicht äußern, erklärte nur: "Weiß nichts mehr, war immer besoffen." Doch Aussagen von Zeugen bestätigten die Vorwürfe.

Wasserkocher über den Schädel gezogen

So verpasste der Alkoholiker am Abend des 10. Mai 2010 dem Ex-Partner seiner Geliebten in deren Wohnung in der Magdeburger Straße in Haldensleben und danach im Hausflur zwei Faustschläge ins Gesicht. Das Opfer als Zeuge: "Ich war unten in meiner Hütte lustig in Gange und rannte nach ihren Hilferufen hoch."

Danach, am 16. Mai 2010, trat der Angeklagte die Wohnungstür des 45-Jährigen auf und zog ihm in der Küche eine Thermoskanne und einen Wasserkocher über den Schädel. Auch diesmal kam der Geschädigte glimpflich davon und sagt heute: "So schlimm war das alles nicht, wir waren besoffen."

Am Abend des 18. Juni 2010 wurde die Polizei erneut zur Magdeburger Straße gerufen, weil der Angeklagte mit über zwei Promille intus einen Jugendlichen verprügelt hatte. Nach dem Zuhalten der Wohnungstür drückten die Beamten die Tür auf und wollten den inzwischen auf dem Sessel sitzenden Schläger zur Rede stellen. Doch der pöbelte, schubste und beleidigte einen Ordnungshüter mit: "Brauchst nicht zu lachen, du Idiot."

Dann der Einbruchsdiebstahl in einen Bungalow in Flechtingen mit einem Komplizen im Zeitraum zwischen dem 25. November bis 2. Dezember 2009. Nach dem Einschlagen einer Scheibe soll das Duo laut Anklage mit diversen elektronischen Geräten und Alkohol im Gesamtwert von 5 000 Euro geflüchtet sein.

Der Angeklagte dazu: "Wir haben nur Bier und Schnaps geklaut." Weitere vier Anklagepunkte wegen Körperverletzungen und Diebstählen stellte das Gericht ein.

Freiheitsstrafe: zwei Jahre und zehn Monate

Laut Sachverständigengutachten ist der 33-Jährige instabil und wurde wegen Verhaltensstörungen bereits kinder- und jugendpsychatrisch behandelt. Er wuchs in Kinderheimen auf, ist ohne Schulabschluss und Ausbildung und kippte in den letzten zehn Jahren täglich eine Flasche Korn und acht Flaschen Bier in sich hinein. Nach Einschätzung des Gutachters war seine Steuerungsfähigkeit bei den Körperverletzungen auf Grund des Alkohols erheblich vermindert, doch beim Einbruchsdiebstahl handelte er zielgerichtet. Und das Risiko für künftige Taten könne nur durch eine Therapie gemindert werden.

Das Schöffengericht verurteilte den Mann unter Einbeziehung des letzten Urteils wegen gemeinschaftlichen Wohnungseinbruchs, einfacher und gefährlicher Körperverletzung, Widerstandes und Beleidigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten. Die Unterbringung in eine Entziehungsanstalt wurde nochmals angeordnet.

Das heißt: erst die Therapie in der Bernburger Anstalt und danach Gefängnis. Auf seinem Weg in ein hoffentlich straffreies Leben werden dem zweifachen Vater weiterhin Betreuer und Bewährungshelferin zur Seite stehen.