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Erneute Diskussion im Ortschaftsrat um den Ausbau-Beschluss der Straße Zur Mühle in Lockstedt / Editha Bernick: "Jetzt strikt nach Gemeindeordnung"

Von Gundi Neuschulz 31.03.2011, 04:30

Wohl zum letzten Mal beschäftigte sich der Oebisfelder Ortschaftsrat am Montagabend mit dem Ausbau der Lockstedter Straße Zur Mühle. Wegen der Nichteinhaltung des Mitwirkungsverbotes einiger Ortschaftsräte bei der vergangenen Sitzung mussten die Beschlüsse aufgehoben und anschließend neu gefasst werden.

Oebisfelde/Lockstedt. "Damit die Beschlüsse, um die es geht, nicht hinterher im Falle eines Falles anzufechten sind, wollen wir sichergehen und fassen sie unter Berücksichtigung des Mitwirkungsverbotes nochmal", erklärte Ortsbürgermeister Sven Groneberg zu Beginn der Sitzung. Deshalb sei die außerordentliche Sitzung am Montag einberufen worden.

Nachdem die Beschlüsse, die Straße Zur Mühle in Lockstedt und die Salzwedeler Straße in Oebisfelde betreffend, bei denen es um den Ausbau der Nebenanlagen ging, einstimmig aufgehoben worden waren, wurden beide Baumaßnahmen neu zur Abstimmung gestellt.

Nun werden die Nebenanlagen der Salzwedeler Straße wie bereits zuvor vorgesehen ausgebaut, dafür stimmten elf Ortschaftsräte, es gab ein Mitwirkungsverbot und eine Enthaltung. Die Straße Zur Mühle in Lockstedt wird grundhaft ausgebaut. Dafür stimmten elf Ortschaftsräte mit ja, es gab eine Enthaltung und zwei Mitwirkungsverbote.

Bevor über die Baumaßnahmen neu abgestimmt worden war, hatten die Ortschaftsräte auf dem Tisch eine Erläuterung der Kommunalaufsicht gefunden. Das Hauptamt der Stadt Oebisfelde-Weferlingen hatte, um sicherzugehen, um Erläuterung dazu gebeten, ob für einen Ortschaftsrat, der Angehöriger einer GbR ist, der ein Grundstück in der Straße gehört, über die abgestimmt werden soll, ein Mitwirkungsverbot besteht. In der Erläuterung heißt es unter anderem: "... dürfen Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts, wenn ... sie ein wirtschaftliches oder besonderes persönliches Interesse an der Erledigung haben, nicht in ehrenamtlicher Tätigkeit beratend oder entscheidend mitwirken und ... haben den Beratungsraum zu verlassen."

Die Kommunalaufsicht stellte gleichzeitig klar, dass es nicht darauf ankomme, ob tatsächlich eine Interessenkollision gegeben sei. Es genüge die konkrete und hinreichend wahrscheinliche Möglichkeit. Zweck der Befangenheitsvorschriften sei es, nicht erst die tatsächliche Interessenkollision, sondern schon den bösen Schein zu vermeiden.

Vor der Abstimmung zum Ausbau der Nebenanlagen der Salzwedeler Straße hatte dann Frank Häber, einigermaßen missgestimmt, den Beratungsraum verlassen. Mila Jacksch und Marlis Baumann hatten bei der Abstimmung zur Lockstedter Straße Zur Mühle auf den Zuschauerplätzen Platz genommen.

Nach der Abstimmung entbrannte dann noch eine Diskussion zu den Gepflogenheiten im Ortschaftsrat. Frank Häber erklärte, dass er der Ansicht sei, dass nun "jegliches demokratisches Geplänkel" weggelassen werden müsse. "Wie oft haben wir schon den Anliegern Rederecht eingeräumt. Wenn, dann muss das für alle gelten", sagte er und meinte damit auch die Ortschaftsräte, die bei Themen wie Straßenausbau zwangsweise mitunter involviert sind, weil sie ja in Oebisfelde beziehungsweise den Ortsteilen wohnen.

Das sah Editha Bernick auch so. "Dann können wir künftig nicht mehr die Tagesordnung auf Antrag ändern und Bürgern Rederecht einräumen. Dann machen wir das hundert Prozent korrekt."

Marga Seitz betonte, wie traurig sie es finde, was derzeit im Oebisfelder Ortschaftsrat ablaufe. So was habe es bisher noch nicht gegeben. "Unsere Straßen sind fast alle schon gemacht worden, und wir haben alle mit abgestimmt. Muss man denn mit jedem Popel zur Kommunalaufsicht gehen? Haben wir nichts zu tun, was die Stadt nach vorne bringt?", fragte sie in die Runde und plädierte dafür, so miteinander umzugehen, dass man sich weiter gegenseitig achte und in die Augen sehen könne.

Auch dem stimmte Editha Bernick zu. Auch sie finde solche Spitzfindigkeiten unmöglich. "Wir hatten bisher Kulanz auf jeder Seite. Wenn das so nicht mehr geht, dann muss es jetzt strikt nach der Gemeindeordnung gehen", erklärte sie.

Damit stand die Frage im Raum, wonach es bisher gegangen ist. Bei Antritt ihres Ehrenamtes als Ortschaftsrat werden alle Ortschaftsräte von der Dienstältesten im Ortschaftsrat, in diesem Falle Marga Seitz, darauf eingeschworen, sich für die Interessen der Stadt einzusetzen, und zwar im Rahmen der bestehenden Gesetze. Dazu gehört auch die Gemeindeordnung des Landes Sachsen-Anhalt.