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Leser fragt: Auf welcher rechtlichen Grundlage arbeiten die Schornsteinfeger? Das Gesetz schreibt vor, wie oft zu kehren ist

15.04.2011, 04:29

Landkreis Börde (mg). "Der Schornsteinfeger kommt zweimal im Jahr zu mir. Ich finde das sehr kostenintensiv", sagt Leser Kurt Klix aus Oschersleben am Volksstimme-Telefon. Er fragt sich, auf welcher rechtlichen Grundlage diese Prüfungen erfolgen.

Die Volksstimme hakte nach beim Kreismeister der Schornsteinfeger, Dietmar Paul. "Es gibt eine Kehrordnung im Land Sachsen-Anhalt und das Bundesimmissionsschutzgesetz. Darauf basiert unsere Arbeit", erläutert der Schornsteinfegermeister für Hal- densleben und umliegende Orte und stellt dar, welche Regelungen daraus im Einzelnen hervorgehen. Wer zum Beispiel eine Ölheizung hat, betreibt damit eine Hauptfeuerstätte. Gesetzlich vorgeschrieben sei, dass der Schornsteinfeger dort einmal im Jahr kehrt.

Außerdem wird eine so genannte "Abgaswegüberprüfung" (einschließlich einer Kohlenmonoxid-Messung) gemacht. Paul: "Das Rohr als Verbindungsstück zum Schornstein wird dabei untersucht. Wir schauen zum Beispiel, ob sich Ruß gebildet hat oder ob etwas beschädigt ist." Wer in den Wintermonaten neben der Heizung noch einen Kamin befeuert, betreibt eine Zusatzfeuerstätte. Dafür sieht die Kehrordnung ebenfalls Über- prüfungen vor, und zwar zweimal im Jahr.

Der Eigenheimbesitzer Kurt Klix in Oschersleben hat eine Ölheizung sowie einen Kamin und damit zwei Schornsteine. Für ihn trifft es demnach zu, dass der Schornsteinfeger zweimal im Jahr vorbeikommt und kehren muss. Nur wer zum Beispiel seinen Kamin weniger als 30 Tage im Jahr nutzt, muss die Prüfung der Anlage durch den Schornsteinfeger dafür nur einmal im Jahr in Kauf nehmen. Dieser Kamin gilt dann als "selten genutzte Anlage", erläutert der Schornsteinfegermeister. "Es gibt außerdem Messungen, die wir vor dem Hintergrund des Bundesimmissionsschutzgesetzes vornehmen." Die so genannten Abgasverlustwerte werden dabei ermittelt, weil sie aufzeigen, wie gut die Anlage funktioniert: Wird der Brennstoff effektiv verbrannt oder nicht? "Diese Messung kann Aufschluss über fehlerhafte Einstellungen an der Feuerstätte geben", sagt Dietmar Paul. Diese Untersuchung wird alle zwei Jahre verlangt und bei den jährlichen Besuchen des Schornsteinfegers mit erledigt, erklärt der Kreismeister. Er appelliert: "Sollten irgendwo Probleme auftreten oder Fragen auftauchen, kann sich jeder vertrauensvoll an seinen zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister wenden."