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Gemeinderat Erxleben diskutiert über einheitliche Satzungen für alle Orte der Mitgliedsgemeinde / Ratsmitglied Holger Jahn: "Privatleuten im Garten noch Luft lassen"

Von Carina Bosse 27.04.2011, 18:37

Nicht auf uneingeschränkte Zustimmung trifft die geplante Baumschutzsatzung für die Orte der Mitgliedsgemeinde Erxleben. Die Mehrheit des Rates befürwortete in einer ersten Diskussion zum Thema Festlegungen für den öffentlichen Raum, jedoch nicht für private Gärten und Flächen.

Erxleben. Gerade im Frühjahr wird in den Gärten die Säge angesetzt und stolze Bäume verschwinden von der Bildfläche. Nicht nur in den privaten Gärten, sondern auch an öffentlichen Wegen werde viel Schindluder getrieben, sagte Bürgermeister Klaus Busse während der jüngsten Gemeinderatssitzung. "Wir wollen ein grünes Dorf sein und bleiben", stellte der Gemeindechef an den Anfang der Diskussion um eine einheitliche Baumschutzsatzung für das Gebiet der Mitgliedsgemeinde Erxleben. Doch ohne Satzung habe man keine Handhabe, um zu kon-trollieren und zu koordinieren. "Über die Möglichkeit der Anhörung und Begutachtung wird es trotzdem möglich bleiben, Bäume zu fällen, wenn es sein muss", sagte Klaus Busse.

Antje Jacobs, Ordnungsamtsleiterin der Verbandsgemeinde Flechtingen stellte den Entwurf einer Baumschutzsatzung vor, die als Diskussionsgrundlage dienen sollte. Grundlage ist eine Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes und des BUND. Aufgrund eines neuen Natur- schutzgesetzes haben sich die Parameter einer Baumschutzsatzung jetzt geändert. "So ist beispielsweise eine Stellungnahme jedes Bürger sowie der Träger öffentlicher Belange samt einer Abwägung der Einwendungen neu geregelt", sagte Antje Jacobs. Der Geltungsbereich erstreckt sich über die gesamte Gemeinde mit ihren Bäumen, Hecken und Sträuchern. Ausnahmen bilden Einrichtungen wie Baumschulen, Gärtnereien, Kleingartenanlagen und Obstplantagen.

Privatleuten sollte man im Garten noch ein bisschen Luft lassen. "Wer soll das überhaupt kontrollieren?", wandte Ratsmitglied Holger Jahn ein. Ob wirklich Fällgenehmigungen vorliegen, könne im Einzelfall kaum nachvollzogen werden. Er unterbreitete den Vorschlag, die Baumschutzsatzung auf das Gemeindegebiet zu beschränken, nicht in Haus und Garten anzuwenden.

"Auf ihren privaten Grundstücken wollen sich die Bürger doch nicht reglementieren lassen", wandte auch Ratsmitglied Burkhard Kuthe ein.

Rat Wolfgang Wenkebach ergänzte, dass man sich über das "Wie" einer Kontrolle im Klaren sein muss, sonst sei die ganze Satzung Unfug. Er fürchtet, dass Krieg unter den Nachbarn vorprogrammiert sei, wenn Nachbar A zur Verwaltung rennt und B anzeigt.

Da die Mustersatzung auf Bundes- und Landes-Naturschutzgesetzen beruht, soll nun seitens der Verwaltung zunächst geprüft werden, ob bei der Aufstellung einer Baumschutzsatzung eine Trennung von privatem und öffentlichem Bereich überhaupt möglich ist. Antje Jacobs versprach, sich darum zu kümmern. Dann wird die Baumschutzsatzung erneut auf die Tagesordnung des Rates gebracht.